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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten 
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten-
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher  Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 31. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 14.10.2003. Sitzungsbeginn: 17:34 Uhr Sitzungsende: 19:39 Uhr TOP Betreff 20. Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 22) wie in der beigefügten Anlage 13 aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner beschließt der Rat, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137 ), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – Erweiterung des Baugebietes Dr.-HubertLesaar-Straße – zu fassen und demgemäss den Plan nebst Begründung (Anlage 14) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVPpflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)