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Beschlußtext (Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 15.03.2007: 14. Bildung von Abschnitten im Rahmen der geplanten Ortskern-Sanierung gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 RM Baltschun erklärt sich im Sinne des § 31 Abs. 1 GO NW in dieser Angelegenheit –wie auch zu TOP 15- für befangen und nimmt während der Beratung und Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkten im Zuhörerraum des Sitzungssaales Platz. RM Fiedler fragt nach, inwieweit diese Angelegenheit Gegenstand eines Bürgerbegehrens nach § 26 GO NW sein könne und ob die Verwaltung ggfls. bei der Einleitung eines solchen Verfahrens Hilfestellung leisten würde. BM Schemmel entgegnet, dass die Verwaltung nach § 22 GO im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Leistungskraft Hilfestellung geben werde. In welchem Maß dies erfolge, könne erst in einer konkreten Situation entschieden werden. Keinesfalls falle hierunter jedoch eine rechtliche Beratung. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 8. März 2007 beschließt der Rat für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge folgende „Abschnitte“ gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NRW für städtebauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984: 1. Herforder Straße (Flurstück 1514, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) ab Ausbauende Kreisel Schulzentrum bis zur Ampelanlage 2. Schötmarsche Straße / Hauptstraße (Flurstücke 1718, 1811 tlw., Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) ab Einmündung Neue Straße bis zur Einmündung der Straße Am Doktorkamp 3. Krentruper Straße (Flurstück 1717, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) von der Einmündung Schötmarsche Straße bis zum Ausbauende Beratungsergebnis: - 18 Ja-Stimme(n), 15 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -