Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
29.02.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011
21
Flächennutzungsplanänerung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung (380/2011)
I. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 und Behörden
gem. § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung, der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 07, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum,
abgegebenen
Stellungnahmen
wird
wie
folgt
entschieden:
I.1 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville - Eifel
(Schr. v. 06.01.2010, 22.11.2010, e-mail v. 07.02.2011)
Den Anregungen bzgl. des Verkehrsknotens L 162/K 44 wurde insoweit entsprochen, als zur
Beurteilung der bestehenden und der durch die Planung zukünftig zu erwartenden Verkehrssituation
ein Verkehrgutachten erstellt wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch das zusätzliche
Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet nur geringe Zuwächse der Verkehrsbelastungen erfolgen.
Die Leistungsfähigkeit des Knotens L 162/K 44 ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Anregungen bzgl. der Fußgängerquerung/-führung und des Lärmschutzes werden zur Kenntnis
genommen. Sie sind auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht verfahrensrelevant und
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) behandelt; u.a.
werden dabei auch die Ergebnisse eines vorliegenden Lärmgutachtens entsprechend eingestellt.
I.2 RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund
(Schr. v. 17.01.2010)
Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems, Dortmund wird zur Kenntnis genommen.
I.3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW
(Schr. v. 05.01.2010)
Der Anregung bzgl. der Beteiligung des Bergwerkseigentümers, der RWE Power AG, wurde bereits
im Bauleitplanverfahren entsprochen.
Die Hinweise bzgl. der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus und der
Grundwasserabsenkung bzw. des späteren Grundwasseranstiegs werden in die Begründung zur
Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen und in der Verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungsplan Nr. 159.1) entsprechend berücksichtigt.
I.4 LVR - im Rheinland
(Schr. v. , 22.03.2010, 19.11.2010, e-mail 27.06.2011)
Der Anregung des Amtes für Bodendenkmalpflege wurde entsprochen. Die archäologische
Sachverhaltsermittlung wurde durchgeführt. Der Eigentümer hat ergänzend die Erklärung zu
den noch ausstehenden Untersuchungen abgegeben.
Eine nachrichtliche Übernahme bzw. ein Vermerk gem. § 5 (4) Baugesetzbuch (BauGB) wird
vom Amt für Bodendenkmalpflege für nicht erforderlich gehalten.
Zusätzlich wird ein allgemeiner Hinweis der Bodendenkmalpflege in die Begründung zur
Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen.
I.5 Erftverband
(Schr. v. 04.01.2010, 16.11.2010, e-mail 25.07.2011)
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise bzgl. der Versickerung des Niederschlagswassers, der
Renaturierung, des Gewässerrandstreifens, des sickerfähigen Belags und der ggf. erforderlichen
wasserrechtlichen Genehmigungen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind auf der Ebene der
Vorbereitenden Bauleitplanung nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant und werden daher im
Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) berücksichtigt.
Darüber hinaus sind die o.a. Anregungen im Bebauungsplan Nr.159.1 entsprechend berücksichtigt.
I.6 Rhein-Erft-Kreis
(Schr. v. 07.01.2010, 09.12.2010, 15.12.2010, 23.12.2010, 21.01.2011, 18.03.2011, e-mail v.
02.09.2011/UntereWasserbehörde)
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind zum überwiegenden Teil auf der Ebene der
Vorbereitenden Bauleitplanung nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant und werden daher im
Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 159.1) berücksichtigt.
Über die abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweise im Rahmen der FlächennutzungsplanÄnderung
wird wie
entschieden:
Beschluss
der Sitzung
des folgt
Ausschuss
für Stadtentwicklung vom 22.09.2011
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1. Schr. v. 07.01.2010 (Amt für Kreisplanung und Naturschutz)
Den Anregungen und Hinweisen bzgl. des Immissionsschutzes ist insoweit entsprochen, als ein
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 22.09.2011
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