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Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Einführung und Verpflichtung der dem Rat  nicht angehörenden Ausschussmitglieder )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 15.02.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:10 Uhr TOP Betreff 2. Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschluss: Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 12 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen (Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)