Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am Dienstag, den 15.02.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:10 Uhr
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Betreff
2.
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden
Ausschussmitglieder
Beschluss:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales führt die gemäß § 58
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss
berufenen sachkundigen Bürger sowie die gemäß § 12 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des
Schulverwaltungsgesetzes berufenen Mitglieder mit beratender Stimme (je ein von der
katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher) und die Vertreter der Schulen
(Schulleitungen) in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die sachkundigen Bürger, die Mitglieder mit beratender Stimme und die Schulleitungen bekunden
durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)