Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
29.02.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011
17
Maßnahmen zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt
(358/2011)
Der Antrag der SPD-Fraktion, Flächen
für den großflächigen Einzelhandel im
WirtschaftsPark zu reservieren, wird zur Abstimmung gestellt:
Die V358/2011 wird mit den Änderungen des Ausschusses f. Wirtschaftsförderung und BA
Immobilienwirtschaft dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
6 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag der SPD: Flächen entlang der B 265 N werden für großflächigen Einzelhandel
reservieren.
Punkt 3: Die in der Vorlage genannten Sortimente werden gestrichen. Bei der Ansiedelung
von großflächigem Einzelhandel soll auf hochwertige Qualität geachtet werden. Unternehmen
mit € 1,-- Charakter sollen im WirtschaftsPark keine Berücksichtigung finden.
Punkt 4: Die Gespräche bzgl. einer Ansiedelung eines Lebensmitteldiscounters in Köttingen
werden fortgeführt. Der Dialog mit der Verwaltungsspitze der Stadt Kerpen in Sachen
Vollsortimenter wird ebenfalls fortgeführt.
Punkt 5: Die vier Interessens- und Werbegemeinschaften der EWIG werden bei allen
relevanten Fragestellungen durch die Wirtschaftsförderung und die Stadtplanung in ihrer
Arbeit aktiv vor Ort unterstützt. Der bereits aufgenommene Dialog zwischen Verwaltung und
EWIG wird weiter intensiviert und institutionalisiert. Wenn (finanziell und personell)
realisierbar, werden gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen von EWIG und
Stadtverwaltung zur Attraktivitätssteigerung des Erftstädter Einzelhandels unternommen und
durchgeführt.
Punkt 6: Die Gespräche in Lechenich werden gemeinsam mit der AHAG und den jeweiligen
Eigentümern geführt.
Punkt 7: Zur Sicherung der Strukturen in den Ortsteilen Erp und Friesheim wird die
Stadtverwaltung in einem ersten Schritt den Dialog mit dem EDEKA-Konzern suchen.
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 22.09.2011
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