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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalte "Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge" und "Übergangsheime für Aussiedler")

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalte "Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge" und "Übergangsheime für Aussiedler") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalte "Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge" und "Übergangsheime für Aussiedler") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalte "Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge" und "Übergangsheime für Aussiedler") Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalte "Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge" und "Übergangsheime für Aussiedler")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 154/2006 16.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.6 Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“ Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzauschusses vom 07.11.2006 - TOP 4.6 - beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Übergangsheime für Aussiedler“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für die Übergangsheime für Aussiedler sind zwar wiederum Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich mit den Mieten für Mietwohnungen weiterhin nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 4,86 Euro auf 5,50 Euro für Aussiedler angehoben. Die Unterkunftskosten der Aussiedler werden fast aussschließlich aus den Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) zu Lasten des Kreishaushaltes gezahlt. Die für die Sozialleistungen anzuwendenden Mietobergenzen (ohne Heizung) liegen momentan zwischen 5,44 EUR (1-Personen-Haushalt) und 4,95 EUR (5-Personen-Haushalt), so dass eine weitere Gebührenerhöhung auch aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vertreten wäre. Da nach der Aufgabe des Ü-Heimes Golbach zur Zeit keine anerkannten Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge betrieben werden, kann für diesen Bereich auch keine Kalkulation aufgestellt werden. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 4.6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 154/2006 Seite 2 Vorlagen-Nr. 154/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 154/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 154/2006 07.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.6 Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Übergangsheime für Aussiedler“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für die Übergangsheime für Aussiedler sind zwar wiederum Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich mit den Mieten für Mietwohnungen weiterhin nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 4,86 Euro auf 5,50 Euro für Aussiedler angehoben. Die Unterkunftskosten der Aussiedler werden fast aussschließlich aus den Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) zu Lasten des Kreishaushaltes gezahlt. Die für die Sozialleistungen anzuwendenden Mietobergenzen (ohne Heizung) liegen momentan zwischen 5,44 EUR (1-Personen-Haushalt) und 4,95 EUR (5-Personen-Haushalt), so dass eine weitere Gebührenerhöhung auch aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vertreten wäre. Da nach der Aufgabe des Ü-Heimes Golbach zur Zeit keine anerkannten Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge betrieben werden, kann für diesen Bereich auch keine Kalkulation aufgestellt werden.