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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Errichtung eines Pferdestalles mit 8 Pferdeboxen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 3, Flurstück 137, gelegen bei Keldenich „Langer Acker“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Errichtung eines Pferdestalles mit 8 Pferdeboxen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 3, Flurstück 137, gelegen bei Keldenich „Langer Acker“)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 120/2006 26.09.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.2 Bauantrag für die Errichtung eines Pferdestalles mit 8 Pferdeboxen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 3, Flurstück 137, gelegen bei Keldenich „Langer Acker“ Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 3, Flurstück 137, gelegen in Keldenich „Langer Acker“ einen Pferdestall mit 8 Pferdeboxen zu errrichten. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.03.2004 – Punkt 12.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – mit einem Bauvorhaben des Antragstellers (Errichtung einer offenen Feldscheune) auf dem Grundstück befasst. Es wurde beschlossen, dem bereits errichteten Bauvorhaben zuzustimmen, wenn die Privilegierung gegeben ist. Eine Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben wurde bis heute vom Kreis Euskirchen nicht erteilt. Die Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn die Privilegierung gegeben ist. Nach neuen Erkenntnissen ist nunmehr davon auszugehen, dass die Privilegierung für einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb vorliegt. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.