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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße; Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
21.08.09, 06:45
Aktualisiert
21.08.09, 06:45
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße;
Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.06.2009 23 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, E. - Liblar, Seestraße; Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes (336/2009) Gemäß §§ 1 Abs. 8 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen Fassung wird die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 139, Erftstadt – Liblar, Seestraße einschließlich der Begründung und des Durchführungsvertrages beschlossen. Die V336/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)