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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
21.08.09, 06:45
Aktualisiert
21.08.09, 06:45
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.06.2009 22 Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage (317/2009) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße. Die V317/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die V317/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)