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Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
21.08.09, 06:45
Aktualisiert
21.08.09, 06:45
Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; 
Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.06.2009 17 06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) (338/2009) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuholen. Die V338/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)