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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
21.08.09, 06:45
Aktualisiert
21.08.09, 06:45
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; 
Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; 
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Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.06.2009 24 Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße; Satzungsbeschluss (340/2009) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes 161, E. – Liblar, Seestraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 29.01.2009 und 05.06.2009) Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft (Stellungnahme vom 12.05.2009) mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.3 Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 29.04.2009) Die Bedenken, das im Gegensatz zum bisherigen VEP (Versickerung in eine Versickerungsmulde) ein Rückhaltebecken mit Ablauf in die Kanalisation geplant ist, ist nicht zutreffend. Der Ablauf des Niederschlagswassers erfolgt u.a. in Abstimmung mit dem Forstamt sowie der Unteren Wasserbehörde in die nördlich gelegene Forstfläche, um dort zu versickern. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist beantragt. I.4 Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 27.04.2009) Der Hinweis auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist bereits im Planentwurf als Hinweis enthalten. I.5 Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Erftstadt -Amt 370- (Stellungnahme vom 15.04.2009) Der Hinweis, die Rettungswege zu den geplanten Objekten so zu gestaltetn und unterhalten, dass eine Rettung ggf. über Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr gesichert ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung der Straße und der Planung der Gebäude beachtet. Die diesbezüglich im Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigenden Belange (z.B. ausreichende Straßenbreiten und Kurvenradien) sind im Planentwurf ausreichend berücksichtigt. I.6 Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Flerzheimer Allee 15, 53125 Bonn (ehemals Forstamt Bonn Kotenforst – Ville) (Stellungnahmen vom 15.05.2009) Die Anregung, die durch das Verlegen der Kanalrohrleitung, die das Niederschlagswasser aus dem Rückhaltebecken zur Versickerung in den Wald leiten soll, erfolgten Eingriffe in den Waldbestand zu bewerten und mit den bestehenden Planungen abzugleichen, um ggf. die Planungen für die notwendigen Wiederherstellung – und Kompensationsmaßnahmen zu überarbeiten, ist nicht unmittelbar Bebauungsplanrelevant, da die Eingriffe außérhalb des Plangebietes liegen. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde Rhein-Erft-Kreises (Gespräch am 09.06.2009) und dem Regionalforstamt wird jedoch für die wasser-, forst- und naturschutzrechtliche Genehmigung im Rahmen eines landschaftpflegerischen Fachbeitrages der Eingriff bewertet und der entsprechende Kompensationsbedarf ermittelt. Dieser wird teilweise Vorort (durch Wiederaufforstung) und zu Lasten des städtischen Ökokontos ausgeglichen. I.7 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, Beschluss Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 24.06.2009 Seite 2 50126der Bergheim (Stellungnahmen vom 11.05.2009) I.7.1 Der Hinweis, dass die weitergehenden Untersuchungen und die dazugehörige Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 24.06.2009 Seite 3