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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Haushaltsbegleitgesetz 2006)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Haushaltsbegleitgesetz 2006) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Haushaltsbegleitgesetz 2006)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 60/2006 26.06.2006 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1.2 Haushaltsbegleitgesetz 2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Mit Datum vom 23.05.2006 hat die Landesregierung das Haushaltsbegleitgesetz 2006 verkündet, welches in Artikel 2 Ziffer 4 gravierende Änderungen des Kindergartengesetzes enthält. Der Landtag hat im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes die derzeit geltende landeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Erhebung der Elternbeiträge nach § 17 GTK außer Kraft gesetzt. Nach der ab dem 01.08.2006 geltenden Rechtslage ist die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder nunmehr in das Ermessen des örtlichen Jugendhilfeträgers gelegt worden. Gleichzeitig wurde die Bezuschussung der Tageseinrichtungen grundsätzlich auf 30,5 % der Betriebskosten festgeschrieben. Da das Land nicht mehr hälftig an der Differenz zwischen dem bisherigen Elternbeitrags-Soll von 19 % der Betriebskosten und dem tatsächlichen Beitrags-Ist in Höhe von durchschnittlich 14 % der Betriebskosten beteiligt ist, bedeutet dies nach Berechnungen des Kreises allein für den Bereich des Kreises Euskirchen bei gleichbleibender Höhe der Beiträge Mindereinnahmen in Höhe von 700.000,-- Euro. Vorlagen-Nr. 60/2006 Seite 2 Da eine Kompensation der ausfallenden Landesmittel nur durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder eine Anhebung der Elternbeiträge möglich ist und darüber hinaus der Kreis Euskirchen als Jugendhilfeträger eine neue Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen schaffen musste, wurde von diesem eine Satzung entworfen, die neben Regelungen zur Beitragserhebung und Einkommensberechnung auch eine Anpassung der Elternbeiträge vorsieht, um die ausfallenden Landesmittel auf diesem Wege kompensieren zu können. Im Vorfeld wurde auch seitens der Gemeinde Kall ein Vorschlag zur Kompensation der ausfallenden Landesmittel vorgelegt, der zum einen eine differenziertere Einteilung der Einkommensgruppen sowie zum anderen auch einen moderaten Elternbeitrag für bisher beitragsfreie Geschwisterkinder und die Zahlung eines Anerkennungsbetrages durch die unteren Einkommensgruppen vorsah. Da derzeit fast 1/3 der angemeldeten Kindergartenkinder von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit ist, könnte auf diesem Wege ohne größere Erhöhungen der Elternbeiträge eine Deckung der entstehenden Lücke erreicht werden. Über die Satzung des Kreises Euskirchen soll am 08.06. im Jugendhilfeausschuss und am 14.06. im Kreistag beraten werden. Die Verwaltung wird in der Sitzung aktuell über das Ergebnis berichten. Neben der Änderung im Bereich der Erhebung von Elternbeiträgen wurde seitens des Landtages aber auch die – zunächst für die Jahre 2004 und 2005 befristete – Regelung des § 18b GTK fortgeschrieben. Die hierin enthaltene Kürzung der Betriebskostenzuschüsse wird auch für das Jahr 2006 vorgenommen. Dies bedeutet für die von der Gemeinde Kall betriebenen Einrichtungen einen weiteren Einnahmeausfall in Höhe von 36.894,-- Euro. Der Satzungsentwurf des Kreises Euskirchen sowie eine Synopse mit den bisherigen und neuen Regelungen des GTK sind als Anlage beigefügt.