Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
60/2006
26.06.2006
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1.2
Haushaltsbegleitgesetz 2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 23.05.2006 hat die Landesregierung das Haushaltsbegleitgesetz 2006 verkündet, welches in Artikel 2 Ziffer 4 gravierende Änderungen des Kindergartengesetzes enthält. Der Landtag hat im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes die derzeit geltende
landeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Erhebung der Elternbeiträge nach § 17 GTK außer
Kraft gesetzt.
Nach der ab dem 01.08.2006 geltenden Rechtslage ist die Erhebung von Elternbeiträgen für
den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder nunmehr in das Ermessen des örtlichen Jugendhilfeträgers gelegt worden. Gleichzeitig wurde die Bezuschussung der Tageseinrichtungen grundsätzlich auf 30,5 % der Betriebskosten festgeschrieben.
Da das Land nicht mehr hälftig an der Differenz zwischen dem bisherigen Elternbeitrags-Soll
von 19 % der Betriebskosten und dem tatsächlichen Beitrags-Ist in Höhe von durchschnittlich 14 % der Betriebskosten beteiligt ist, bedeutet dies nach Berechnungen des Kreises
allein für den Bereich des Kreises Euskirchen bei gleichbleibender Höhe der Beiträge Mindereinnahmen in Höhe von 700.000,-- Euro.
Vorlagen-Nr. 60/2006
Seite 2
Da eine Kompensation der ausfallenden Landesmittel nur durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder eine Anhebung der Elternbeiträge möglich ist und darüber hinaus der Kreis
Euskirchen als Jugendhilfeträger eine neue Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen schaffen musste, wurde von diesem eine Satzung entworfen, die neben Regelungen zur Beitragserhebung und Einkommensberechnung auch eine
Anpassung der Elternbeiträge vorsieht, um die ausfallenden Landesmittel auf diesem Wege
kompensieren zu können.
Im Vorfeld wurde auch seitens der Gemeinde Kall ein Vorschlag zur Kompensation der ausfallenden Landesmittel vorgelegt, der zum einen eine differenziertere Einteilung der Einkommensgruppen sowie zum anderen auch einen moderaten Elternbeitrag für bisher beitragsfreie Geschwisterkinder und die Zahlung eines Anerkennungsbetrages durch die unteren Einkommensgruppen vorsah. Da derzeit fast 1/3 der angemeldeten Kindergartenkinder
von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit ist, könnte auf diesem Wege ohne größere
Erhöhungen der Elternbeiträge eine Deckung der entstehenden Lücke erreicht werden.
Über die Satzung des Kreises Euskirchen soll am 08.06. im Jugendhilfeausschuss und am
14.06. im Kreistag beraten werden. Die Verwaltung wird in der Sitzung aktuell über das Ergebnis berichten.
Neben der Änderung im Bereich der Erhebung von Elternbeiträgen wurde seitens des Landtages aber auch die – zunächst für die Jahre 2004 und 2005 befristete – Regelung des §
18b GTK fortgeschrieben. Die hierin enthaltene Kürzung der Betriebskostenzuschüsse wird
auch für das Jahr 2006 vorgenommen. Dies bedeutet für die von der Gemeinde Kall betriebenen Einrichtungen einen weiteren Einnahmeausfall in Höhe von 36.894,-- Euro.
Der Satzungsentwurf des Kreises Euskirchen sowie eine Synopse mit den bisherigen und
neuen Regelungen des GTK sind als Anlage beigefügt.