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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, 1.Änderung, E. - Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
05.07.10, 08:49
Aktualisiert
05.07.10, 08:49
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, 1.Änderung, E. - Liblar, Köttinger Straße;  
Beschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.03.2010 24 Bebauungsplan Nr. 118, 1.Änderung, E. - Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB (120/2010) Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 118, 1. Änderung, Erftstadt - Liblar, Köttinger Straße. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die V120/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)