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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Einleitung eines „ergänzenden Verfahrens“ gem. § 214 (4) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
05.07.10, 08:49
Aktualisiert
05.07.10, 08:49
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße;
Beschluss über die Einleitung eines „ergänzenden Verfahrens“ gem. § 214 (4) BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 17.03.2010 23 Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Einleitung eines „ergänzenden Verfahrens“ gem. § 214 (4) BauGB (140/2010) I. Gem. § 214 Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), wird beschlossen, für den BP Nr. 118 E. - Liblar, Köttinger Straße, ein ergänzendes Verfahren bezüglich der Durchführung einer „artenschutzrechtlichen Vorprüfung“ sowie der eindeutigen zeichnerischen Festsetzung/Umgrenzung der Flächen, „bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“, durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Artenschutzrechtliche Vorprüfung“ durchzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) und die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten. Die V140/2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)