Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
150/2006
16.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 12
Frauenförderplan für die Beschäftigten der Gemeinde Kall
- Bericht und I. Fortschreibung Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2006 - TOP 5 - nimmt
der Rat den Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zur
Kenntnis und beschließt die I. Fortschreibung des Frauenförderplans.
Sachdarstellung:
Nach § 5a Abs. 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist dem Rat nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen
sowie eine Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen.
Der beiliegende Entwurf wurde unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 150/2006
Seite 2
Vorlagen-Nr. 150/2006
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
150/2006
07.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Frauenförderplan für die Beschäftigten der Gemeinde Kall
- Bericht und I. Fortschreibung -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen und die I. Fortschreibung
des Frauenförderplans zu beschließen.
Sachdarstellung:
Nach § 5a Abs. 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist dem Rat nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen
sowie eine Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen.
Der beiliegende Entwurf wurde unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet.