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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 5. Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg eingegangenen Anregungen (lfd. Nr. 1 – 5) eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Über nach der Sitzung eingegangene Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg ohne Vorberatung im Fachausschuss zu entscheiden. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (Baugesetzbuch) in der Fassung bis zum 20.07.2004, vor dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG Bau vom 24.06.2004, unter Berücksichtigung ggf. erforderlich werdender Änderungen oder Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg nebst Begründung und Anlagen hierzu zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)