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Beschlusstext (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse- hier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten 
-Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgasse-
hier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses         b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 6. Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Feststetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch/Grottenherten -Abgrenzungssatzung / Flächen an der Weidgassehier:a) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die Neufassung des Satzungsbeschlusses Beschluss: zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss vom 19.03.2002, für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – aufzuheben. zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4, Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung de Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), für die 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung des Ortsteiles Kirch-/Grottenherten – Teilgebiet an der Weidgasse – unter Beibehaltung der bereits erfolgten Abwägung zum Satzungsbeschluss vom 19.03.2002 und unter Anpassung der Planzeichnung an die Gegebenheiten vor Ort erneut zu fassen. Die Planzeichnung alt und neu ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)