Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 12.04.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr
TOP
Betreff
13.
Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen
Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt zum Bau eines überregionalen
Pipeline-Verbundes von der Deutsch-Niederländischen Grenze bis Köln-Worringen,
Planfeststellungsabschnitte I + II, die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abzugeben:
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die geplante Trasse auf dem Stadtgebiet der Stadt Bedburg
im Bereich einer bereits vorhandenen Trasse geplant worden ist und der Bau derselben positive
wirtschaftliche Folgen in der Gesamtbetrachtung haben wird.
Über die Entschädigungsbedingungen im Zuge der Baumaßnahmen wurden noch keine
Gespräche geführt. Eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der stadteigenen Flächen und
für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten hat zu erfolgen, da die Stadt Bedburg ansonsten nicht
gewillt ist, Rechte einzuräumen.
Gleichlautend ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht genau ersichtlich, wie der Ablauf der
Baumaßnahmen geplant ist, insbes. welche Flächen künftig mit Grunddienstbarkeiten belegt
werden.
Die von der Leitungstrasse betroffenen und insbesondere auch die die Flächen umgebenden
Wirtschaftswege dürfen im Zuge der Baumaßnahmen nicht beschädigt und blockiert werden. Eine
Bestandsaufnahme über den Zustand der Wirtschaftswege vor den Baumaßnahmen und eine
Nachabnahme nach Durchführung der Baumaßnahmen hat zu erfolgen. Die bedingt durch die
Leitungsverlegung in Anspruch genommenen Teilflächen der Wirtschaftswege müssen
entsprechend wiederhergestellt werden.
Hierzu sollten seitens des Unternehmens Gewährleistungen für den künftigen Zustand der
vorhandenen Wege durch Sicherheiten mittels Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Der
Mindestzeitraum der Gewährleistungen soll 5 Jahre betragen, da bekannterweise Folgeschäden,
bedingt durch den hohen Anteil und der zeitlich bedingten starken Frequentierung mit
Schwerlastverkehr im Rahmen der Baumaßnahmen zu rechnen ist.
Ferner fordert die Stadt Bedburg, dass im Rahmen der Baumaßnahmen ein entsprechender
angemessener Ausbau der durch die Planung und Umsetzung in Anspruch genommenen
Wirtschaftswege – der Nutzung entsprechend - erfolgt.
Dies ist im Detail mit der Stadt Bedburg abzustimmen und den Forderungen der Stadt Bedburg auf
Ausbau der Wirtschaftswege in einem dem Schwerlastverkehr angemessenen Umfang ist
Rechnung zu tragen.
Ferner geht die Stadt Bedburg davon aus, dass mit den Vertretern der Landwirtschaft ein
entsprechender Konsens gefunden wird.
Sofern dies nicht erfolgt ist, regt die Stadt Bedburg an, mit den Vertretern der Landwirtschaft
entsprechendes Einvernehmen zu erzielen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der
Fruchtfolge mit den Bewirtschaftern der Flächen abzustimmen und zu koordinieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)