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Beschlusstext (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II) Beschlusstext (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 13. Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt zum Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-Niederländischen Grenze bis Köln-Worringen, Planfeststellungsabschnitte I + II, die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abzugeben: Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die geplante Trasse auf dem Stadtgebiet der Stadt Bedburg im Bereich einer bereits vorhandenen Trasse geplant worden ist und der Bau derselben positive wirtschaftliche Folgen in der Gesamtbetrachtung haben wird. Über die Entschädigungsbedingungen im Zuge der Baumaßnahmen wurden noch keine Gespräche geführt. Eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der stadteigenen Flächen und für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten hat zu erfolgen, da die Stadt Bedburg ansonsten nicht gewillt ist, Rechte einzuräumen. Gleichlautend ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht genau ersichtlich, wie der Ablauf der Baumaßnahmen geplant ist, insbes. welche Flächen künftig mit Grunddienstbarkeiten belegt werden. Die von der Leitungstrasse betroffenen und insbesondere auch die die Flächen umgebenden Wirtschaftswege dürfen im Zuge der Baumaßnahmen nicht beschädigt und blockiert werden. Eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Wirtschaftswege vor den Baumaßnahmen und eine Nachabnahme nach Durchführung der Baumaßnahmen hat zu erfolgen. Die bedingt durch die Leitungsverlegung in Anspruch genommenen Teilflächen der Wirtschaftswege müssen entsprechend wiederhergestellt werden. Hierzu sollten seitens des Unternehmens Gewährleistungen für den künftigen Zustand der vorhandenen Wege durch Sicherheiten mittels Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestzeitraum der Gewährleistungen soll 5 Jahre betragen, da bekannterweise Folgeschäden, bedingt durch den hohen Anteil und der zeitlich bedingten starken Frequentierung mit Schwerlastverkehr im Rahmen der Baumaßnahmen zu rechnen ist. Ferner fordert die Stadt Bedburg, dass im Rahmen der Baumaßnahmen ein entsprechender angemessener Ausbau der durch die Planung und Umsetzung in Anspruch genommenen Wirtschaftswege – der Nutzung entsprechend - erfolgt. Dies ist im Detail mit der Stadt Bedburg abzustimmen und den Forderungen der Stadt Bedburg auf Ausbau der Wirtschaftswege in einem dem Schwerlastverkehr angemessenen Umfang ist Rechnung zu tragen. Ferner geht die Stadt Bedburg davon aus, dass mit den Vertretern der Landwirtschaft ein entsprechender Konsens gefunden wird. Sofern dies nicht erfolgt ist, regt die Stadt Bedburg an, mit den Vertretern der Landwirtschaft entsprechendes Einvernehmen zu erzielen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Fruchtfolge mit den Bewirtschaftern der Flächen abzustimmen und zu koordinieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)