Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Unterstandes im Außenbereich von Bedburg Rath an der L 279, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 134 hier: Erteilung des Einvernehmens gem § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Unterstandes im Außenbereich von Bedburg Rath an der L 279, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 134
hier: Erteilung des Einvernehmens gem § 36 des Baugesetzbuches)

öffnen download melden Dateigröße: 6,5 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 9. Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Unterstandes im Außenbereich von Bedburg Rath an der L 279, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 134 hier: Erteilung des Einvernehmens gem § 36 des Baugesetzbuches Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Unterstandes als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Rath zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 1 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Ferner sollen der Stadt Bedburg keine Kosten der Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsanlagen) entstehen und die Einverständniserklärung der benachbarten Grundstückseigentümer eingeholt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)