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Beschlusstext (Einrichtung eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Einrichtung  eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung  zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 7. Einrichtung eines Geo-Informations-Systems (GIS) zur Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes Bedburgsowie Auftrag für die Erstellung einer Versiegelungskartierung und Vorbereitung zur Fortführung der Maßnahmen zur Lärmminderungsplanung Beschluss: 1. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Einrichtung eines Geoinformationssystems zur Datenhaltung und Pflege der erhobenen Daten aus der Überfliegung des Stadtgebietes. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig 3.500 € für die Ersteinrichtung sowie für Wartung und Betrieb des Servers 210 € monatlich zzgl. Mwst. Dies erfolgt vorbehaltlich der Funktionalität und Nutzung via Internet durch die Stadt Bedburg. 2. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Erstellung von Farborthophotos sowie die Erstellung einer Versiegelungskartierung zur Ermittlung der versiegelten und abflussrelevanten Flächen im Stadtgebiet Bedburg. Die Kosten hierfür, einschließlich der Kosten für die Farborthophotos belaufen sich auf 39.200 € zzgl. Mehrwertsteuer. 3. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Erstellung eines Lärmminderungsplanes für die Stadt Bedburg nach § 47a BImschG zunächst zurückzustellen, bis die EU-Umgebungslärmrichtlinie abschließend erarbeitet wurde und in das bundesgesetzliche Recht eingearbeitet worden ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)