Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW (frühzeitiges Beteiligungsverfahren))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
        (frühzeitiges Beteiligungsverfahren)) Beschlusstext (Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
        (frühzeitiges Beteiligungsverfahren))

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 12.04.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 12. Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) Beschluss: • • • Die einheitliche Anpassung der Landschaftspläne wird seitens der Stadt Bedburg grundsätzlich begrüßt. Es wird angeregt : Bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg im Bereich der Landschaftspläne 1 und 2 sollen von der Verboten unberührt bleiben. Die Festsetzungen dürfen nicht mit den bauleitplanerischen Interessen der Stadt Bedburg kollidieren. Dies betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der Stadt Bedburg: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes der ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei gleichzeitig auf die Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen. Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen bis zum Dammfuß Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen im Rekultivierungsbereich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines Parkplatzes im Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen Abschlussbetriebsplanes Ferner sollen die Veranstaltungen auf der Festwiese in Bedburg-Blerichen von den Geund Verboten unberührt bleiben und in dem bislang durchgeführten Umfang erfolgen können. Zur Stärkung des Tourismus, Naherholung und der Steigerung des Freizeitwertes im gesamten Rhein-Erft-Kreis sollte auch das gewerbsmäßig betriebene Kanu-Fahren auf der Erft weiterhin möglich bleiben. Die negativen wirtschaftliche Konsequenzen; einerseits für den Betreiber und andererseits auch für den Tourismus und die Attraktivität der Standorte und Gemeinden entlang der Erft insgesamt sollten hierdurch vermieden werden. Dieser Forderung ist ohne Einschränkung nachzukommen. Durch das Verbot des Befahrens der Erft-Seitenarme und Nebenläufe bleiben Naturräume weitgehndst ungestört erhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)