Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 12.04.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr
TOP
Betreff
12.
Änderung der Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreiseshier: Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NRW
(frühzeitiges Beteiligungsverfahren)
Beschluss:
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Die einheitliche Anpassung der Landschaftspläne wird seitens der Stadt Bedburg
grundsätzlich begrüßt.
Es wird angeregt :
Bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren der Stadt Bedburg im Bereich der
Landschaftspläne 1 und 2 sollen von der Verboten unberührt bleiben. Die Festsetzungen
dürfen nicht mit den bauleitplanerischen Interessen der Stadt Bedburg kollidieren. Dies
betrifft insbesondere die nachfolgenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren der
Stadt Bedburg:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung, Bereiches des Geländes der
ehem. Zuckerfabrik Bedburg, östlich der Erft; hier wird dabei gleichzeitig auf die
Abstimmungsgespräche in Ihrem Hause in dieser Angelegenheit verwiesen.
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 35. Änderung, Kläranlage Blerichen bis zum
Dammfuß
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 37. Änderung, Neuordnung der Flächen im
Rekultivierungsbereich Tagebau Fortuna Garsdorf / Errichtung eines Parkplatzes im
Bereich des Kreisels K 37 n/L361 n, Festsetzungen entsprechend des gültigen
Abschlussbetriebsplanes
Ferner sollen die Veranstaltungen auf der Festwiese in Bedburg-Blerichen von den Geund Verboten unberührt bleiben und in dem bislang durchgeführten Umfang erfolgen
können.
Zur Stärkung des Tourismus, Naherholung und der Steigerung des Freizeitwertes im
gesamten Rhein-Erft-Kreis sollte auch das gewerbsmäßig betriebene Kanu-Fahren auf
der Erft weiterhin möglich bleiben. Die negativen wirtschaftliche Konsequenzen;
einerseits für den Betreiber und andererseits auch für den Tourismus und die
Attraktivität der Standorte und Gemeinden entlang der Erft insgesamt sollten hierdurch
vermieden werden.
Dieser Forderung ist ohne Einschränkung nachzukommen.
Durch das Verbot des Befahrens der Erft-Seitenarme und Nebenläufe bleiben
Naturräume weitgehndst ungestört erhalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)