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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung des Nationalparkplans gemäß § 6 (2) der Verordnung für den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel); hier: Band 1 "Leitbild und Ziele")

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung des Nationalparkplans gemäß § 6 (2) der Verordnung für den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel);
hier:  Band 1 "Leitbild und Ziele") Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung des Nationalparkplans gemäß § 6 (2) der Verordnung für den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel);
hier:  Band 1 "Leitbild und Ziele")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 115/2006 26.09.2006 Federführung: Fachbereich I An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufstellung des Nationalparkplans gemäß § 6 (2) der Verordnung für den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel); hier: Band 1 „Leitbild und Ziele“ Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, von einer Stellungnahme zum Nationalparkplan, Band 1 „Leitbild und Ziele“ abzusehen. Sachdarstellung: Gemäß § 6 (2) der Verordnung für den Nationalpark Eifel wird der Entwurf des Nationalparkplans – Band 1 „Leitbild und Ziele“ von der Nationalparkverwaltung in analoger Anwendung des § 11 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) den danach zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und Stellen zur Stellungnahme zugeleitet. Die Nationalparkverwaltung prüft eingehende Stellungnahmen und berät diese anschließend in der Nationalpark-Arbeitsgruppe und dem Kommunalen Nationalparkausschuss. Anschließend legt sie den geprüften Entwurf dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vor. Gemäß NP-VO Eifel kann die Genehmigung mit Nebenbestimmungen versehen werden. Das Nationalparkforstamt hat den Entwurf Band 1 „Leitbild und Ziele“ mit der Bitte um Stellungnahme bis 15.09.2006 übersandt. Wegen des Sitzungstermins habe ich um Terminverlängerung gebeten. Vorlagen-Nr. 115/2006 Seite 2 Da der Flächenanteil des Gebietes der Gemeinde Kall im Nationalpark relativ gering ist und die Interessen der Gemeinde Kall kaum berührt werden, könnte von einer Stellungnahme abgesehen werden. Eine Kopie des Bandes „Leitbild und Ziele“ habe ich für die Herren Fraktionsvorsitzenden beigefügt. Ebenfalls ist die Stellungnahme des Kreises in Kopie beigefügt.