Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.06.2009
33.12 Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 334/2009)
I.
Über die während der Frist gem. § 13 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 23.09.2004 in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Anregungen wird wie folgt
entschieden:
I.1.
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Planungsamt, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim
I.1.1
Es wird zur Kenntnis genommen, das für die Umsetzung der Ziele der
Bebauungsplanänderung (Unterstellgebäude für Rettungs- und Schulboote und ein
Gebäude für Instandhaltung- und Reparaturarbeiten) eine naturschutzrechtliche
Befreiung erforderlich ist. Ein Hinweis hierauf befindet sich im Bebauungsplan.
Die Stellungnahme bezüglich des Ersatzes des vorhandenen Bootshauses durch ein
an das naturnahe Landschaftsbild angepasstes Gebäude wird zur Kenntnis
genommen. Der Bebauungsplan enthält bereits eine Festsetzung hinsichtlich der
Unterordnung und Einfügung neuer Baukörper in die Umgebung.
Über die vorgetragenen Prüfaufträge wird wie folgt entschieden:
1.
Die Größe des für das Gebäude für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
vorgesehenen Baufensters von 165 m² ist erforderlich, die Baugrenzen können
nicht verkleinert werden. Die vom Segelclub vorgesehenen Arbeiten benötigen
den vorgesehen Raum.
2.
Die Vereinbarkeit mit dem Charakter der Landschaft ist für die Erweiterung des
bestehenden Gebäudes berücksichtigt. Es ist seitens des Segelclubs nicht
vorgesehen, ein weiteres Gebäude neben dem vorhandenen zu errichten.
3.
Die überbaubare Fläche des Gebäudes für Instandhaltungs- und
Reparaturarbeiten wird nicht auf eine der vorhandenen Freiflächen verlegt, die
Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist ortsgebunden.
4.
Die Einbindung des geplanten Gebäudes in die naturnahe Landschaft wird
berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans übernimmt die
diesbezüglichen gestalterischen Festsetzungen des Ursprungsplans.
Die vorgetragenen Bedenken im Bezug auf vorhandene Gehölze innerhalb der
festgesetzten Baufenster werden berücksichtigt. Die entfallenden Gehölze werden
durch 6 standortgerechte heimische Laubbäume kompensiert.
I.1.2. Die Stellungnahme bezüglich des Artenschutzes wird zur Kenntnis genommen. Eine
naturschutzfachliche Beurteilung hat stattgefunden. Es werden voraussichtlich keine
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.
I.1.3. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird hinsichtlich des anfallenden
Niederschlagswassers berücksichtigt. Die Wässer sind gem. textlichen Festsetzungen
vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern
dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Die Anregung bezüglich der Minimierung der Versiegelung beim Bau von Gebäuden
wird berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung oder wesentliche
Veränderung von Anlagen in und an Gewässern eine Genehmigung bei der Unteren
Wasserbehörde zu beantragen ist. Ein diesbezüglicher Hinweis befindet sich im
Bebauungsplan.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009
I.2.
RWE Power AG, Stüttgenhofweg 2, 50935 Köln
Seite 2
Der Hinweis auf die Gefahren durch aufgeschüttete Böden wird berücksichtigt. Die
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009
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