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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.06.2009 33.12 Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 334/2009) I. Über die während der Frist gem. § 13 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: I.1. Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Planungsamt, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim I.1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, das für die Umsetzung der Ziele der Bebauungsplanänderung (Unterstellgebäude für Rettungs- und Schulboote und ein Gebäude für Instandhaltung- und Reparaturarbeiten) eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist. Ein Hinweis hierauf befindet sich im Bebauungsplan. Die Stellungnahme bezüglich des Ersatzes des vorhandenen Bootshauses durch ein an das naturnahe Landschaftsbild angepasstes Gebäude wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan enthält bereits eine Festsetzung hinsichtlich der Unterordnung und Einfügung neuer Baukörper in die Umgebung. Über die vorgetragenen Prüfaufträge wird wie folgt entschieden: 1. Die Größe des für das Gebäude für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten vorgesehenen Baufensters von 165 m² ist erforderlich, die Baugrenzen können nicht verkleinert werden. Die vom Segelclub vorgesehenen Arbeiten benötigen den vorgesehen Raum. 2. Die Vereinbarkeit mit dem Charakter der Landschaft ist für die Erweiterung des bestehenden Gebäudes berücksichtigt. Es ist seitens des Segelclubs nicht vorgesehen, ein weiteres Gebäude neben dem vorhandenen zu errichten. 3. Die überbaubare Fläche des Gebäudes für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten wird nicht auf eine der vorhandenen Freiflächen verlegt, die Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist ortsgebunden. 4. Die Einbindung des geplanten Gebäudes in die naturnahe Landschaft wird berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans übernimmt die diesbezüglichen gestalterischen Festsetzungen des Ursprungsplans. Die vorgetragenen Bedenken im Bezug auf vorhandene Gehölze innerhalb der festgesetzten Baufenster werden berücksichtigt. Die entfallenden Gehölze werden durch 6 standortgerechte heimische Laubbäume kompensiert. I.1.2. Die Stellungnahme bezüglich des Artenschutzes wird zur Kenntnis genommen. Eine naturschutzfachliche Beurteilung hat stattgefunden. Es werden voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. I.1.3. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird hinsichtlich des anfallenden Niederschlagswassers berücksichtigt. Die Wässer sind gem. textlichen Festsetzungen vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die Anregung bezüglich der Minimierung der Versiegelung beim Bau von Gebäuden wird berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in und an Gewässern eine Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Ein diesbezüglicher Hinweis befindet sich im Bebauungsplan. Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 I.2. RWE Power AG, Stüttgenhofweg 2, 50935 Köln Seite 2 Der Hinweis auf die Gefahren durch aufgeschüttete Böden wird berücksichtigt. Die Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 Seite 3