Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.06.2009
33.11 Bebauungsplan Nr. 161, E. - Liblar, Seestraße;
Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 340/2009)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4
Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes 161, E. – Liblar,
Seestraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 29.01.2009 und 05.06.2009)
Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information
wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
(Stellungnahme vom 12.05.2009)
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt
werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
I.3
Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 29.04.2009)
Die Bedenken, das im Gegensatz zum bisherigen VEP (Versickerung in eine
Versickerungsmulde) ein Rückhaltebecken mit Ablauf in die Kanalisation geplant ist, ist nicht
zutreffend. Der Ablauf des Niederschlagswassers erfolgt u.a. in Abstimmung mit dem Forstamt
sowie der Unteren Wasserbehörde in die nördlich gelegene Forstfläche, um dort zu
versickern. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist beantragt.
I.4 Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 27.04.2009)
Der Hinweis auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist bereits im Planentwurf als
Hinweis enthalten.
I.5 Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Erftstadt -Amt 370- (Stellungnahme vom
15.04.2009)
Der Hinweis, die Rettungswege zu den geplanten Objekten so zu gestalteten und unterhalten,
dass eine Rettung ggf. über Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr gesichert ist, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung der Straße und der Planung der
Gebäude beachtet. Die diesbezüglich im Rahmen des Bebauungsplanes zu
berücksichtigenden Belange (z.B. ausreichende Straßenbreiten und Kurvenradien) sind im
Planentwurf ausreichend berücksichtigt.
I.6 Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Flerzheimer Allee 15, 53125
Bonn (ehemals Forstamt Bonn Kotenforst – Ville) (Stellungnahmen vom 15.05.2009)
Die Anregung, die durch das Verlegen der Kanalrohrleitung, die das Niederschlagswasser aus
dem Rückhaltebecken zur Versickerung in den Wald leiten soll, erfolgten Eingriffe in den
Waldbestand zu bewerten und mit den bestehenden Planungen abzugleichen, um ggf. die
Planungen für die notwendigen Wiederherstellung – und Kompensationsmaßnahmen zu
überarbeiten, ist nicht unmittelbar Bebauungsplanrelevant, da die Eingriffe außerhalb des
Plangebietes liegen. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde Rhein-Erft-Kreises
(Gespräch am 09.06.2009) und dem Regionalforstamt wird jedoch für die wasser-, forst- und
naturschutzrechtliche Genehmigung im Rahmen eines landschaftpflegerischen Fachbeitrages
der Eingriff bewertet und der entsprechende Kompensationsbedarf ermittelt. Dieser wird
teilweise Vorort (durch Wiederaufforstung) und zu Lasten des städtischen Ökokontos
ausgeglichen.
I.7 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1,
Beschluss
Sitzung des Rates
vom 30.06.2009 vom 11.05.2009)
Seite 2
50126der
Bergheim
(Stellungnahmen
I.7.1
Der Hinweis, dass die weitergehenden Untersuchungen und die dazugehörige
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009
Seite 3