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Beschlusstext (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Beschlusstext (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ;
Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.06.2009 19 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters (265/2009) 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der korrigierten Eröffnungsbilanz in der Fassung vom 04.05.2009 an und macht sich den Bestätigungsvermerk einschließlich des Hinweises zur Neubewertung des Sondervermögens zu eigen. 2. Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Er stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt in der Fassung vom 04.05.2009 fest und erteilt gemäß § 92 Abs.1 i.V.m. § 96 Abs.1 GO NRW dem Bürgermeister die Entlastung ; eine Neubewertung des Sondervermögens soll entsprechend dem Hinweis der Rechnungsprüfung erfolgen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)