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Beschlusstext (Anregung bzgl. Einführung des sogenannten "fairen Beschaffungswesens")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.06.2009 30 Anregung bzgl. Einführung des sogenannten "fairen Beschaffungswesens" (200/2009) Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Einführung des fairen Beschaffungswesens für die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe. Die Stadt Erftstadt fühlt sich seit Jahren der Förderung des fairen Handels besonders verpflichtet und beabsichtigt, die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von Sozialstandards, das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und die UN-Kinderrechtskonvention noch stärker als bisher im städtischen Beschaffungs- und Vergabewesen zu berücksichtigen. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Erftstadt und der Eigenbetriebe für Dienstkleidung / Lederwaren/Stoffe, Spielwaren und Natur- und Pflastersteine finden künftig - sofern verfügbar - nur Produkte Berücksichtigung, die unter Beachtung der ILO-Sozialstandards produziert wurden. Ferner werden keine Produkte eingesetzt, die durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. Bei Ausschreibungen und Vergaben für die o. a. Leistungen und Produkte werden durch die Stadt Erftstadt und die Eigenbetriebe künftig folgender Passus aufgenommen. "Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO Nr. 29/105, 87, 98, 100, 111 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 32 - 37 hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der o. g. Kernarbeits-normen und zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label oder durch eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodexes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen, der durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird. Die Firmen, zu denen bisher Lieferbeziehungen bestehen, erhalten für eine Übergangszeit von einem Jahr die Möglichkeit, die Einhaltung der ILO-Sozialstandards und den Ausschluss aus-beuterischer Kinderarbeit gegenüber Ihren Zuliefererbetrieben sicherzustellen. Neben fair gehandeltem Kaffee, Tee und Kakaoprodukten, die die Stadt Erftstadt bereits seit Jahren ausschließlich aus fairem Handel beschafft, werden ab sofort für den städtischen Eigenbedarf und die Bewirtung in Rats- und Ausschusssitzungen ausschließlich Orangensaft mit dem Fairtrade-Label und für die Schulen ausschließlich Bälle aus fairem Handel beschafft. Sofern für den städtischen Eigenbedarf Blumen mit Herkunft aus dem Ausland eingesetzt werden, sollen, sofern verfügbar, ausschließlich Blumen mit dem Flower-Label eingesetzt werden. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei allen öffentlichen Baumaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Materialien verwendet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Der Hauptausschuss ist über die Erfahrungen und Ergebnisse bei der o. g. Umstellung des Vergabewesens innerhalb eines Zeitraumes von spätestens 2 Jahren zu unterrichten. Die Verwaltung prüft in regelmäßigen Abständen, ob sich Anhaltspunkte für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ergeben und wird in diesem Fall den Hauptausschuss entsprechend unterrichten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.06.2009 Seite 2