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Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004) Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 27.04.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:27 Uhr TOP Betreff 1. Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004 Herr Heinen führt aus, die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises sei zwar schwer verständlich formuliert, die Genehmigung zum Haushalt 2004 aber dennoch erteilt worden. Die Stellungnahme sage aus, dass die Stadt Bedburg wirtschaften müsse als befinde sie sich in einem Haushaltssicherungskonzept. Er stellt fest, man wisse, was man zu tun habe; die Erzielung von Einsparungen sei erforderlich. Herr Druch erklärt, er sehe seine Ausführungen, die er in der Haushaltsrede getätigt habe, bestätigt. Man sollte nunmehr gemeinsam bemüht sein, mit den vorhandenen Mitteln für die Zukunft vernünftig umzugehen. Erster Beigeordneter Koerdt zitiert aus der Stellungnahme des Kreises, dass „Rücküberweisungen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes auf Dauer kommunalaufsichtlich nicht hinnehmbar seien“. Er führt aus, die Kommunalaufsicht sowie die Bezirksregierung machen es sich mit dieser Aussage seiner Ansicht nach recht einfach. Dies hieße, die Rücklagen sollten also nicht zum Ausgleich genutzt werden, obwohl die kommunalen Haushalte in den nächsten Jahren weiter be- statt entlastet werden. So kommen u.a. durch die Umsetzung des Hartz-IV-Gestzes sowie die geplante Einführung der Ausbildungsplatzabgabe (ca. 32.000 €) weitere Belastungen auf die Stadt Bedburg zu. Und trotz dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen soll man hier laut Kommunalaufsicht auf eine Rücklagenentnahme verzichten. Herr Sauer erklärt, er verstehe die Verärgerung des Ersten Beigeordneten Koerdt darüber, dass man dazu aufgerufen werde, die Rücklage nicht zum Haushaltsausgleich zu nutzen. Was die Kommunalaufsicht seiner Meinung nach damit aber ausdrücken wolle, sei die Aufforderung, weitere Einsparpotentiale aufzutun. Und mit diesem Aufruf liege die Kommunalaufsicht seiner Ansicht nach nicht so falsch. Herr Splettstöhser führt aus, er sehe die Stellungnahme des Kreises als nicht so dramatisch an. Man sei lediglich zur Formulierung weiterer Sparziele aufgerufen; dies gelte aber wohl auch für alle anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Verfügung des Landrates des Rhein-ErftKreises vom 16.03.2004 zur Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen