Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 27.04.2004.
Sitzungsbeginn:
17:31 Uhr
Sitzungsende:
18:27 Uhr
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Betreff
1.
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
hier: Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises vom 16.03.2004
Herr Heinen führt aus, die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises sei zwar
schwer verständlich formuliert, die Genehmigung zum Haushalt 2004 aber
dennoch erteilt worden. Die Stellungnahme sage aus, dass die Stadt Bedburg
wirtschaften müsse als befinde sie sich in einem Haushaltssicherungskonzept. Er
stellt fest, man wisse, was man zu tun habe; die Erzielung von Einsparungen sei
erforderlich.
Herr Druch erklärt, er sehe seine Ausführungen, die er in der Haushaltsrede
getätigt habe, bestätigt. Man sollte nunmehr gemeinsam bemüht sein, mit den
vorhandenen Mitteln für die Zukunft vernünftig umzugehen.
Erster Beigeordneter Koerdt zitiert aus der Stellungnahme des Kreises, dass
„Rücküberweisungen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes auf Dauer
kommunalaufsichtlich nicht hinnehmbar seien“. Er führt aus, die
Kommunalaufsicht sowie die Bezirksregierung machen es sich mit dieser
Aussage seiner Ansicht nach recht einfach. Dies hieße, die Rücklagen sollten
also nicht zum Ausgleich genutzt werden, obwohl die kommunalen Haushalte in
den nächsten Jahren weiter be- statt entlastet werden. So kommen u.a. durch die
Umsetzung des Hartz-IV-Gestzes sowie die geplante Einführung der
Ausbildungsplatzabgabe (ca. 32.000 €) weitere Belastungen auf die Stadt
Bedburg zu. Und trotz dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen soll man hier
laut Kommunalaufsicht auf eine Rücklagenentnahme verzichten.
Herr Sauer erklärt, er verstehe die Verärgerung des Ersten Beigeordneten Koerdt
darüber, dass man dazu aufgerufen werde, die Rücklage nicht zum
Haushaltsausgleich zu nutzen. Was die Kommunalaufsicht seiner Meinung nach
damit aber ausdrücken wolle, sei die Aufforderung, weitere Einsparpotentiale
aufzutun. Und mit diesem Aufruf liege die Kommunalaufsicht seiner Ansicht nach
nicht so falsch.
Herr Splettstöhser führt aus, er sehe die Stellungnahme des Kreises als nicht so
dramatisch an. Man sei lediglich zur Formulierung weiterer Sparziele aufgerufen;
dies gelte aber wohl auch für alle anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Verfügung des Landrates des Rhein-ErftKreises vom 16.03.2004 zur Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2004 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen