Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
05.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 10. Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser (Wahlperiode 2004/2009)
am 05.11.2007:
8.
Mitteilungen der Betriebsleitung
Die Mitteilungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bezüglich der Frist für die normale Dichtheitsprüfung ( 31.12.2015) teilt die Betriebsleitung mit, das
diese Regelung sinnvoller Weise aus dem Baurecht (§ 45 Bauo NRW) in das Wasserrecht (§ 61 LWG)
verschoben werden soll. Die kommunalen Verbände plädieren aber dafür, die Regelungen in § 53 LWG
auf zu nehmen, um so die Zuständigkeit der Gemeinden als Betroffene anstelle des Kreises als unterer
Wasserbehörde zu gewährleisten. Die vom Ausschuss angesprochene Entzerrung des Termins „2015“
könnte dann erneut angedacht werden.
Diese Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.