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Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; 
Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.06.2009 33.3 06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) (Drs.Nr. 338/2009) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als Flächennutzungsplan-Änderungs-entwurf Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuholen. Abgesetzt