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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
07.08.09, 10:00
Aktualisiert
07.08.09, 10:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 30.06.2009 33.5 Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage (Drs.Nr. 317/2009) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)