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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Kraftdroschkentarifs für den Kreis Euskirchen hier: Anhörung gem. § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG))

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Kraftdroschkentarifs für den Kreis Euskirchen
hier:  Anhörung gem. § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Kraftdroschkentarifs für den Kreis Euskirchen
hier:  Anhörung gem. § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG))

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 41/2006 16.05.2006 Federführung: Fachbereich II An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 Anhebung des Kraftdroschkentarifs für den Kreis Euskirchen hier: Anhörung gem. § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt den Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein - Taxi-Mietwagen e.V. – zur Kenntnis und stimmt der beantragten Erhöhung zu. Sachdarstellung: Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein – Taxi-Mietwagen e.V. – hat beim Kreis Euskirchen die Änderung der Tarifordnung wie folgt beantragt: 1. Die Grundgebühr beträgt 2,50 € bisher 2,20 € = + 13,6 % 2. Das Wegstreckenentgelt werktags in der Zeit von 6.00 – 22.00 Uhr beträgt pro Kilometer 1,50 € bisher 1,30 € = + 15,4 % 3. Das Wegstreckenentgelt werktags in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen beträgt 1,60 € bisher 1,40 € = + 14,3 % 4. a) Die Wartezeitgebühr von der 1. - 6. Minute beträgt pro Minute 0,10 € je angefangene 14,4 Sekunden (= 2,08 €) Vorlagen-Nr. 41/2006 Seite 2 4. b) Die Wartezeitgebühr ab der 6. Minute beträgt pro Minute 0,10 je angefangene 11,25 Sekunden = 28,80 € Wartezeit pro Stunde somit 31,00 € bisher 23,00 € = + 34,8 % 5. Der Zuschlag für die Benutzung eines Großraumtaxis beträgt 5,60 € bisher 5,10 € = + 9,8 % Die Verfügung des Kreises Euskirchen sowie der Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein – Taxi-Mietwagen e.V. – mit weiteren Einzelheiten und Begründung sind beigefügt.