Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 14.12.2004.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:04 Uhr
TOP
Betreff
6.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004,
Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses vom 30.11.2004, der Firma Hykon e.K., Glescher Weg 7, 50181
Bedburg, die Erlaubnis zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf polierten EdelstahlBierdeckeln aufzubringen. Die Genehmigung wird mit der Maßgabe erteilt, dass zum
Zwecke der Erhöhung des werbewirksamen Effektes auf den Edelstahl-Bierdeckeln
zusätzlich zum Wappen der Schriftzug „Stadt Bedburg“ aufgebracht werden soll.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, über einen repräsentativen
Zeitraum von ca. einem halben Jahr die Verkaufszahlen des EdelstahlBierdeckels zu eruieren, um dann gegebenenfalls eine Schutzgebühr in Höhe
von 3,5 % des Verkaufspreises im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages zu
erheben. Sofern sich der Verkaufserlös als geringfügig darstellt, sollte aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Erhebung einer Schutzgebühr abgesehen
werden. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs
erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)