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Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
04.06.11, 06:23
Aktualisiert
07.07.11, 06:23
Beschlusstext (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 18.05.2011 7 Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten (198/2011) 1. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte ErftstadtFriesheim wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Für die unbefristete Einstellung einer/eines Sprachtherapeutin/en mit 39 Wochenstunden zur logopädischen Behandlung der behinderten Kinder in der Kindertagesstätte ErftstadtLiblar, Theodor-Heuss-Straße wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 3. Für die unbefristete Einstellung eines/einer Erziehers/Erzieherin in der städtischen Kindertagesstäte Erftstadt-Borr (21 Wochenstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)