Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
24.01.12, 06:27
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 18.10.2011
14
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den
öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO) (396/2011)
Auf Antrag der CDU Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, die Stadtwerke Erftstadt und das
Verbandswasserwerk Euskirchen um Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Hydranten und um die
Anbringung eventuell fehlender - auf die Hydranten hinweisende- Schilder zu bitten.
Die in der OVO, im § 5 Abs. 4 vorgeschlagene Erweiterung (Einführung eines Glas- und
Glasflaschenverbotes) und die Vorschrift in der OVO über Ordnungswidrigkeiten (§ 19) in der
Formulierung
„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...... das Verunreinigungsverbot gemäß § 5
der Verordnung, das Mitführverbot von Glas/Glasflaschen, gemäß § 5 Abs, 4 der Verordnung ...
verletzt.“
wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Auf Antrag der SPD Fraktion wird die Vorlage 396/2011 – mit Ausnahme des vorzeitig dem Rat
zur Beschlussfassung empfohlenen Glas- und Glasflaschenverbotes- in die nächste
Ausschusssitzung vertagt, da noch Beratungsbedarf besteht.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)