Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
24.01.12, 06:27
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 18.10.2011
7
Änderung und Entfernung von Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und
Frankenstraße (340/2011)
Folgende Änderungen hinsichtlich der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen sollen durchgeführt
werden:
Lambertusstraße gegenüber Haus Nr. 53
- Der vorhandene Parkstreifen (ca. 3 Parkplätze) soll demarkiert und als Ersatz auf der anderen
Fahrbahnseite aufgetragen werden.
Lambertusstraße in Höhe Haus Nr. 59
- Der vorhandene auf der Fahrbahn markierte Fußgängerstreifen soll um ca. 2,50m verkürzt werden.
Hierzu muss das aufgezeichnete Fußgängerpiktogramm verlegt werden.
Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 63
- Die beiden neben der Ausfahrt aufgetragenen Zick-Zack-Linien sollen entfernt werden, da der
dortige landwirtschaftliche Betrieb mittlerweile aufgegeben wurde.
Lambertusstraße in Höhe Haus Nr.65 und 69
- Die vorhandenen Sperrflächen vor und hinter dem abmarkierten Gehwegstreifen sollen entfernt
werden.
Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 79
- Die vorhandene Zick-Zack-Linie wurde zur Verbesserung der Sichtverhältnisse beim Herausfahren
aus dem Schulgrundstück aufgetragen (siehe auch Beschluss vom 08.04.2008, 675/2007). Eine
Änderung ist nicht beabsichtigt.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.31 bzw. Bliesgasse
- Die vorhandene Zick-Zack-Linie, die das Parken im Kreuzungsbereich einschränkt, kann bis auf
eine Länge von ca. 5,00m (östlich der Bliesgasse) entfernt werden.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.53-55
- Da hier mittlerweile ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben wurde, kann die der betroffenen
Zufahrt gegenüberliegende aufmarkierte Zick-Zack-Linie entfallen.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.63 bzw. Mariengradenweg
- Auch hier hat ein landwirtschaftlicher Betrieb seine Arbeit eingestellt, so dass die der
Ausfahrt gegenüberliegende Markierung (Zick-Zack-Linie) entfernt werden kann.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 18.10.2011
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