Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004
Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 6,8 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Rates am Dienstag, den 13.12.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:25 Uhr TOP Betreff 21. Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, den Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2004 für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg aufzuheben und das Verfahren entsprechend einzustellen. zu b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg-Rath nach Bedburg an das Auffahrtsohr der L 361n gem. § 37 ff. StrWG NW zu stellen und das Verfahren in dieser Form weiter abzuwickeln, da eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches nicht zu erwarten ist. Die bislang zum Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen während des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollen der Bezirksregierung im Rahmen der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens unabhängig von den in diesem Verfahren künftig festgesetzten Fristen zur Offenlage zugeleitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)