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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 09.12.2003.
Sitzungsbeginn:
17:33 Uhr
Sitzungsende:
19:51 Uhr
TOP
Betreff
6.
Gründung der Erftland-Holding GmbH zur Übernahme städtischer Anteile an der
Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH
Bürgermeister Harren erklärt, dass nach einem zwischenzeitlichen Gespräch mit
Herrn Kreisdirektor Hofmann zunächst bestehende rechtliche Bedenken
ausgeräumt werden konnten.
Herr Schiffer wirft die Frage auf, ob die Herren Druch und Sauer bei der
diesbezüglichen Beratung als befangen zu betrachten sind, da sie bei Beteiligten
des Verfahrens beschäftigt seien.
Herr Sauer führt aus, dass er sich nicht als befangen fühle, da er auf diese
Angelegenheit keinerlei Einfluss habe.
Herr Druch sieht sich ebenfalls nicht als befangen an, da er bei den Stadtwerken
Bergheim und nicht bei der Stadt Bergheim beschäftigt sei.
Um 17:50 Uhr unterbricht Bürgermeister Harren die Sitzung einvernehmlich und
gibt Herrn Roll, Gutachter der BDO Deutsche Warentreuhand AG, sowie Herrn
Nagel, Geschäftsführer der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH, die
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Herr Roll erläutert, dass die BDO den Auftrag erhalten habe, ein Gutachten über
den Wert der Erftland zu erstellen. Bei der Bewertung hatte man zwei
vorgegebene Prämissen zu beachten. Aus der Erftland sollte zum einen keine
Gesellschaft entstehen, die ausschließlich nach Gewinnen strebt und zum
anderen sollten auch weiterhin sozialverträgliche Mieten gewährleistet sein. Man
sei zu dem Ergebnis gekommen, die Anteile an der Erftland an eine Holding zu
verkaufen, welche fremdfinanziert werde und die letztlich Gewinne an die Stadt
Bedburg ausschütte.
Herr Nagel erklärt, man habe bei der Überprüfung festgestellt, dass ein
angestrebter Gewinn in Höhe von etwa 1 Million € bei einer leichten
Mieterhöhung erreichbar sei. Er als Geschäftsführer der Erftland stehe hinter
dieser Lösungsalternative, schließlich habe er das Gutachten miterarbeitet.
Auf die Frage des Herrn Heinen nach den Mieterhöhungen in den vergangenen
Jahren, entgegnet Herr Nagel, dass diese in ähnlichem Rahmen vollzogen
wurden wie es jetzt beabsichtigt sei.
Auf weitere Nachfrage des Herrn Heinen nach dem Bestreben, zukünftig
Wohnungen zu verkaufen, erklärt Herr Nagel, dass man bei entsprechender
Nachfrage auch in der Vergangenheit bereits Wohnungen an die bisherigen
Mieter verkauft habe.
In diesem Zusammenhang führt Herr Nagel aus, dass in den nächsten Jahren
insgesamt 100 Wohnungen veräußert werden sollen; im Vergleich zur
Gesamtzahl ein relativ geringer Anteil.
Herr Roll bekräftigt nochmals, dass die Mieterhöhungen entsprechend denen der
Vergangenheit angesetzt werden. Er führt weiter aus, man habe die Bewertung
recht restriktiv durchgeführt, so dass es auch möglich sei, dass sich die Erftland
besser entwickele als bislang angenommen.
Um 18:05 Uhr eröffnet Bürgermeister Harren die Sitzung wieder und gibt dem
Rat die Möglichkeit zur Diskussion.
Herr Heinen führt aus, dass die geplanten Maßnahmen legitim seien, um Gelder
freizumachen und man dem Beschlussvorschlag daher zustimmen werde.
Herr Druch wertet das geplante Vorhaben als ersten Schritt zu einer weiteren
Zerschlagung der Erftland Kommunale Wohnungsbau GmbH. Man befürchte,
dass Probleme auf die sozial schwächeren Mieter zukommen könnten, wenn die
Vorgabe einer geringen Mietpreiserhöhung aus irgendwelchen Gründen nicht
gehalten werden kann oder wenn ein Ankauf der Wohnung unausweichlich sei,
um diese zu halten.
Erster Beigeordneter Koerdt erklärt, dass zunächst in zweierlei Hinsicht
rechtliche Bedenken bestanden haben. Die Bedenken hinsichtlich der §§
107/108 GO, die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde betreffend, sind
durch die Bezirksregierung ausgeräumt worden.
Auch die Bedenken bezüglich der Gewinnausschüttung, die sich auf die Städte
Bergheim und Erftstadt sowie die Gemeinde Elsdorf beschränkten, da diese sich
in einem Haushaltssicherungskonzept befinden, sind letztlich als unbedenklich
eingestuft worden.
Zudem, so Erster Beigeordneter Koerdt, sei noch nicht sicher, ob dieses Geld
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden könne.
Herr Michels spricht die von Herrn Druch befürchtete Zerschlagung der Erftland
an und führt aus, dass man eher von einer Stärkung der Erftland sprechen
könne, da hierdurch ihre Zukunft gesichert werde. Weiterhin weist er darauf hin,
dass die großen Sanierungsmaßnahmen jetzt abgeschlossen seien.
Erster Beigeordneter Koerdt hebt hervor, dass gerade die Stärkung der Erftland,
die durch die geplante Umwandlung beabsichtigt sei, ein gewichtiger Grund dafür
gewesen sei, dass die Bezirksregierung Köln ihre Zustimmung hierzu erteilt
habe.
Auf die Frage des Herrn Horn, ob die Mieterhöhungen bei einer Beibehaltung des
bisherigen Systems vermieden werden könnten, entgegnet Herr Michels, dass es
zwar Aufgabe der Erftland sei, sozialverträgliche Mieten zu gestalten, die
Mietpreise aber auch nicht zu sehr unter denen der Privatvermieter
zurückbleiben dürfen, eine Mietpreiserhöhung also auch ohne Umwandlung
wahrscheinlich wäre.
Erster Beigeordneter Koerdt fügt hinzu, dass es sogar einen Verstoß gegen das
Wettbewerbsrecht darstellen würde, wenn die Mieten der Erftland deutlich hinter
denen der Privaten zurückblieben.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt unter Berücksichtigung der als Tischvorlage
bereitgelegten jeweiligen Änderungen im § 2 des Gesellschaftsvertrages der Erftland
Holding GmbH sowie im § 2 des Gesellschaftsvertrages der Erftland Kommunale
Wohnungsgesellschaft, zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes durch
Erschließung vorhandener Finanzquellen das Vermögen der Erftland-GmbH insoweit
einzusetzen, als die Marktfähigkeit der Gesellschaft gewahrt bleibt, den Interessen der
Mieter Rechnung getragen wird und der kommunale Einfluss wie bisher beibehalten
werden kann und zwar nach Maßgabe folgender Grundsatzbeschlüsse:
1. Die Stadt Bedburg gründet gemeinsam mit der Stadt Bergheim, der Stadt Kerpen, der
Gemeinde Elsdorf sowie dem Zweckverband für die Kreissparkasse Köln die Erftland
Holding-GmbH. Die Stammeinlage der Gesellschaft beträgt 50.000 € und wird wie folgt
aufgebracht: Die Stadt Bedburg erwirbt einen Geschäftsanteil von 8.900 €. Die
Geschäftsanteile der Mitgesellschafter betragen: Stadt Bergheim 14.650 €, Stadt
Kerpen 17.750 €, Gemeinde Elsdorf 4.650 €, Zweckverband Kreissparkasse Köln
4.050 €.
2. Die
neu
gegründete
Erftland-Holding-GmbH
erwirbt
von
den
Kommunen/Zweckverband die Geschäftsanteile an der Erftland-GmbH in Höhe von
insgesamt 94,0 %, und zwar 84 % käuflich und 10 % im Wege der Einbringung in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft. Hinsichtlich der verbliebenen 6 % bleiben die
Kommunen wie bisher unmittelbar Gesellschafter an der Erftland GmbH. Und zwar mit
folgenden Geschäftsanteilen: Stadt Bedburg 27.700 € (1,108 %), Stadt Bergheim
41.450 € (1,658 %), Stadt Kerpen 52.750 € (2,110 %), Gemeinde Elsdorf 15.450 €
(0,618 %), Zweckverband Kreissparkasse Köln 12.650 € (0,506 %).
3. Der von der Erftland-Holding-GmbH zu zahlende Kaufpreis für die Geschäftsanteile
wird extern kreditiert und fließt quotenmäßig unmittelbar den Kommunen/
Zweckverband als Anteilseigner zu. Diese verbürgen sich gegenüber dem Kreditgeber
für die Rückzahlung von bis zu 80 % der Gesamtdarlehensvaluta, und zwar maximal in
der Höhe des als Kaufpreis erhaltenen Darlehensteilbetrages.
4. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich grundsätzlich nach dem in der BDOProjektanalyse festgestellten Wert einerseits und dem Rückzahlungsvermögen aus
dem Gewinn der Erftland GmbH andererseits.
5. Die in der Gesellschafterversammlung und sonstigen Organen der Erftland-GmbH und
der Erftland-Holding-GmbH vorhandenen oder noch zu wählenden kommunalen
Vertreter werden gem. § 113 GO angewiesen, alle zur Umsetzung der obigen
Entscheidungen notwendigen Beschlüsse zu treffen.
6. Die Stadt Bedburg entsendet Herrn Bürgermeister Willy Harren (Vertreter Herr Lothar
Marczak) in die Gesellschafterversammlung der Erftland-Holding-GmbH und Herrn
Norbert Michels in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding-GmbH.
7. Ziel ist es, die Neustrukturierung der Erftland bis zum 31.12.2003 abgeschlossen zu
haben. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen
Handlungen rechtlicher und tatsächlicher Art vorzunehmen, die der Umsetzung der
Beschlüsse dienen. Dazu zählen insbesondere der Abschluss und die Änderung der
Gesellschaftsverträge der Erftland-Holding-GmbH bzw. der Erftland-GmbH (s.
Entwürfe Anlage 4 und 5 der Niederschrift), der Abschluss eines Kaufvertrages
zwischen der Erftland-Holding-GmbH und den Kommunen/Zweckverband (s. Muster
Anlage 3 der Sitzungseinladung), die Abgabe von Bürgschaftserklärungen, die Klärung
der EU-rechtlichen Fragen zur Gründung der Erftland-Holding-GmbH und zur
Gestellung von Bürgschaften zur Finanzierung des Anteilkaufs u.ä.
Der Rat ist über die Umsetzung der jeweils getroffenen Verwaltungsmaßnahmen in
der nächsten Sitzung zu unterrichten.
8. Alle zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Haushaltsmittel, insbesondere die
Mittel für die Stammeinlage und für die anfallenden Kosten zur Neuerrichtung der
Erftland-Holding-GmbH, Gutachter-, Notar- und Gerichtskosten soweit diese nicht von
der Erftland-GmbH zu tragen sind, werden hiermit bereit gestellt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür