Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 09.12.2003.
Sitzungsbeginn:
17:33 Uhr
Sitzungsende:
19:51 Uhr
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Betreff
27.1.
Neugestaltung der Altersversorgung für Beamtinnen und Beamte
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12.05.2003
Bezug: Beschluss des Rates vom 03.06.2003
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragte in seiner 29. Sitzung am 03.06.2003 die Verwaltung, den
Einstieg in die private Altersversorgung für Beamtinnen und Beamte zu prüfen, um so langfristig
die Beiträge an die Versorgungskasse reduzieren zu können.
Im Rahmen der Konferenz der Bürgermeister im Erftkreis vom 18.09.2003 wurde einvernehmlich
die Auffassung vertreten, dass eine Versicherungslösung aktuell nicht finanzierbar sein wird; es
wurde sowohl den Städten als auch dem Kreis empfohlen, diese Lösung nicht weiter zu verfolgen.
Im Laufe des Jahres 2004 sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für das "Neue kommunale
Finanzmanagement" im Landtag beschlossen werden, so dass die Möglichkeit zur Aufstellung
eines neuen Haushaltes nach diesem Recht voraussichtlich erstmals zum 01.01.2005 bestehen
wird.
Mit Erstellung der kommunalen Eröffnungsbilanz wird es erforderlich, die Rückstellungen für
zukünftige Pensionsleistungen zu beziffern und auszuweisen. Grobe Schätzungen auf Basis der
Erfahrungen der im NKF-Modellprojekt des .Landes NRW beteiligten Gemeinde Hiddenhausen
führen zu dem Ergebnis, dass die Stadt Bedburg für die Beamtenpensionen in Zukunft
Rückstellungen in einer Größenordnung von 10 bis 15 Mio. Euro bilden muss.
Zwischenzeitlich wurde deshalb die Rheinische Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse mit
Schreiben vom 09.10.2003 gebeten, der Verwaltung möglichst kurzfristig mitzuteilen, ob und in
welchem Zeitraum sie eine aktuelle Berechnung der seitens der Stadt Bedburg zu bildenden
Pensionsrücklage der Stadtverwaltung Bedburg zukommen lassen kann.
Die Rheinische Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse teilte mit Schreiben vom 14.10.2003
mit, dass das erforderliche versicherungsmathematische Fachwissen für die Bewertung der Höhe
der Pensionsrückstellungen derzeit nicht zur Verfügung stehe. Die Planungen der Rheinischen
Versorgungs- und Zusatzversorgungskasse gehen jedoch dahin, dass die gewünschten
Berechnungen Anfang 2004 nach Beschaffung eines entsprechenden Berechnungstools und der
notwendigen Schulung von Mitarbeiter/innen durchgeführt werden können.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Entscheidung über die Neugestaltung der
Altersversorgung für Beamtinnen und Beamte erst nach Vorlage gesicherten Zahlenmaterials zu
treffen.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen