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Beschlusstext (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg sowie zur Betreibung des Schulzentrums)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550  Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg sowie zur Betreibung des Schulzentrums)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 09.12.2003. Sitzungsbeginn: 17:33 Uhr Sitzungsende: 19:51 Uhr TOP Betreff 7. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Beigeordneten als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptschule Bedburg sowie zur Betreibung des Schulzentrums Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Oktober 2003 bzgl. der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.2150.6550 – Beratungsleistungen im Rahmen der Planungen zur Sanierung bzw. zum Neubau der Hauptsschule Bedburg sowie zur Betreibung des Schulzentrums. Die Dringlichkeitsentscheidung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 6 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)