Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
177/2006
14.11.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
2.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauanträge für die Erweiterung eines Schnellrestaurants einschließlich der
Parksituation sowie Errichtung eines Werbepylons auf den Grundstücken
Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall,
Werner-Schumacher-Str. 14, Neues Gewerbegebiet
Beschlussvorschlag:
A)
Für die geplante Erweiterung des Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation
wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB zu
der beantragten Befreiung (Eingriff in die Grünfläche für die geplante Ein- und Ausfahrt) erklärt. Die Eingriffsfläche ist entsprechend auszugleichen.
Im übrigen wird das Einvernehmen erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ eingehalten werden.
B)
Wird aufgrund der Beratung im Ausschuss formuliert!
Sachdarstellung:
Zu A)
Die antragstellende Firma beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30,
Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Straße, Neues
Gewerbegebiet, das bestehende Schnellrestaurant einschließlich der Parksituation zu erweitern.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“
- 1. Änderung -.
Vorlagen-Nr. 177/2006
Seite 2
Neben der Erweiterung des Gastraumes ist ein Anbau für Entsorgung, Lager und Kühlraum
geplant. Die Ein- und Ausfahrt wird ebenfalls neu gestaltet. Für die geplante Einfahrt ist ein
Eingriff in die „Grünfläche“ gem. Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Nach Rücksprache mit dem Architekten ist zwischen der geplanten Ein- und Ausfahrt eine
Grünfläche vorgesehen, die als Ausgleich dienen könnte.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage A der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Zu B)
Die antragstellende Firma beabsichtigt des Weiteren, auf dem Grundstück Gemarkung Kall,
Flur 14, Flurstück 310, einen neuen Werbepylon zu errichten. Der Werbepylon soll eine Gesamthöhe von 30,0 m haben.
Der jetzt auf dem Grundstück befindliche Werbepylon hat eine Höhe von 15,0 m.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage B der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.