Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauanträge für die Erweiterung eines Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation sowie Errichtung eines Werbepylons auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Str. 14, Neues Gewerbegebiet)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauanträge für die Erweiterung eines Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation sowie Errichtung eines Werbepylons auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Str. 14, Neues Gewerbegebiet) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauanträge für die Erweiterung eines Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation sowie Errichtung eines Werbepylons auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Str. 14, Neues Gewerbegebiet)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 177/2006 14.11.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauanträge für die Erweiterung eines Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation sowie Errichtung eines Werbepylons auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Str. 14, Neues Gewerbegebiet Beschlussvorschlag: A) Für die geplante Erweiterung des Schnellrestaurants einschließlich der Parksituation wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB zu der beantragten Befreiung (Eingriff in die Grünfläche für die geplante Ein- und Ausfahrt) erklärt. Die Eingriffsfläche ist entsprechend auszugleichen. Im übrigen wird das Einvernehmen erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ eingehalten werden. B) Wird aufgrund der Beratung im Ausschuss formuliert! Sachdarstellung: Zu A) Die antragstellende Firma beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 310 und 311 (teilweise), gelegen in Kall, Werner-Schumacher-Straße, Neues Gewerbegebiet, das bestehende Schnellrestaurant einschließlich der Parksituation zu erweitern. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ - 1. Änderung -. Vorlagen-Nr. 177/2006 Seite 2 Neben der Erweiterung des Gastraumes ist ein Anbau für Entsorgung, Lager und Kühlraum geplant. Die Ein- und Ausfahrt wird ebenfalls neu gestaltet. Für die geplante Einfahrt ist ein Eingriff in die „Grünfläche“ gem. Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich. Es wird vorgeschlagen, der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist zwischen der geplanten Ein- und Ausfahrt eine Grünfläche vorgesehen, die als Ausgleich dienen könnte. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage A der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Zu B) Die antragstellende Firma beabsichtigt des Weiteren, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstück 310, einen neuen Werbepylon zu errichten. Der Werbepylon soll eine Gesamthöhe von 30,0 m haben. Der jetzt auf dem Grundstück befindliche Werbepylon hat eine Höhe von 15,0 m. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage B der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.