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Beschlusstext (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,0 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Rates am Dienstag, den 15.11.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr TOP Betreff 2. Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ der Städte Bergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und der Gemeinde Elsdorf unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Jahren zum Ablauf dieses Kalenderjahres den Austritt aus dem Zweckverband zum 31.12.2008. In Anbetracht der bestehenden langfristigen Kündigungsfrist kann der einstimmig gefasste Prüfauftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom 17.03.2005 nur angegangen und umgesetzt werden, wenn die - rein vorsorgliche - Kündigung aus dem Zweckverband „Jugendmusikschule Bergheim“ bis zum 31.12.2005 ausgesprochen wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür