Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 15.11.2005.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4.
Bäderkonzept für die Stadt Bedburg
a) Beratung weiterer Entscheidungsgrundlagen
b) Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
20:40 Uhr
Beschluss:
-
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf den Grundlagen
- der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Bäderwesens in Bedburg aus dem Jahre 2002;
der der Stadt Bedburg vorliegenden unterschiedlichen Konzeptionen verfolgenden Angebote
zum Bau und Betrieb eines privatwirtschaftlichen Sport- und Wellnessbades;
der die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Konzeptionen vergleichenden
Analyse der BDO Deutsche Warentreuhand Bonn aus dem Jahre 2004 und 2005;
der Plausibilitätsanalyse der WFB WasserFreizeitBau GmbH Dortmund aus Oktober 2005,
der Sitzungsvorlagen WP7-247/2005 für den Hauptausschuss vom 10.05.2005, WP7425/2005 für den Hauptausschuss vom 25.10.2005 sowie der Sitzungsvorlage WP7-453/2005
für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 15.11.2005
a) bei den weiteren Planungen die Varianten 1, 2, 3 und 5 gemäß der Sitzungsvorlage WP7425/2005 nicht mehr weiter zu verfolgen, sondern die Planungen nur noch auf die Variante 4 Betrieb als Privatbad Standort Kasterer Acker- vorbehaltlich einer Entscheidung der Stadt
Grevenbroich, spätestens am 25.11.2005 das mit hiesigem Schreiben vom 31.10.2005
unterbreitete Angebot zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Variante 4 voll umfänglich
anzunehmen, zu konzentrieren und
b) mittels eines europaweiten Vergabeverfahrens für das konkrete PPP-Projekt das Interesse am
Markt unter den Bedingungen
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gesamtes Investitionsvolumen max. ca. 15 Mio. €
Mindestanforderungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (25-mSportbecken mit 3-m-Sprungturm, separates Lehrschwimmbecken, separates
Mehrzweckbecken mit Außenbereich, separates Kleinkindbecken)
Festzuschuss der Stadt (von max. 600.000 € jährlich), der forfaitiert werden kann
eine darüber hinausgehende kommunale Sicherung der Gesamtfinanzierung in
einem ausgewogenen Verhältnis zur Gesamtrisikostruktur
abzufragen, um geeignete Bieter in Erfahrung zu bringen, die sich am Verhandlungsverfahren beteiligen werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür