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Beschlußtext (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes) Beschlußtext (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes) Beschlußtext (Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 24.05.2007: 3. Einführung eines NKF-Haushaltes in der Gemeinde Leopoldshöhe 3.1 Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen des Eigenkapitals des Abwasserwerkes Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage die geplante Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie die Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem Abwasserwerk. AM Fiedler erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass die Sanierung des Haushalts absoluten Vorrang habe. Aus diesem Grunde könne seine Fraktion den verwaltungsseitig geplanten Maßnahmen grundsätzlich durchaus zustimmen, die vorgeschlagene Verwendung der Mittel werde jedoch nicht unterstützt. Infolgedessen beantragt AM Fiedler abschließend, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu erweitern: Über die Verwendung der Mittel hat der Rat im Einzelfall zu entscheiden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt AM Hachmeister fest, dass seine Fraktion den verwaltungsseitig vorgestellten Beschlussvorschlag unterstützen werde. Bezüglich der Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung fordert er jedoch eine Festschreibung ökologischer Belange, wie Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. AM Puchert-Blöbaum spricht sich für die SPD-Fraktion für die geplanten Maßnahmen aus. Auch die Verwendung der Mittel sei seiner Auffassung nach nachvollziehbar. Abschließend schlägt er jedoch vor, ferner über die Verwendung der verbleibenden 3,5 Mio. Euro zu beschließen. Aus diesem Grund beantragt er, den Beschlussvorschlag – unter Berücksichtigung der Alternative c (zinsbringende Anlegung der verbleibenden liquiden Mittel zu Konsolidierungszwecken) – entsprechend zu erweitern. Im Laufe der sich nun anschließenden Diskussion stellt AM Gräfe fest, dass er bezüglich der Verwendung der Mittel die entsprechenden Beschlüsse aus den Fachausschüssen vermisse. Durch den angestrebten Beschluss würden bereits heute Gelder zur Verfügung gestellt, über deren Verwendung noch gar nicht beschlossen worden sei. Kämmerer Lange erklärt sodann, dass es sich bei den 9 Mio. Euro um liquide Mittel handele, die dem Kernhaushalt nach der Rückführung zur Verfügung stehen. Bezüglich der Höhe der Kosten für die Erweiterung der Gesamtschule werde es selbstverständlich eine Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss geben. Im Folgenden erläutert Kämmerer Lange das Zusammenspiel zwischen dem Kernhaushalt und dem Gebäudemanagement, wobei er dem Kernhaushalt eine Steuerungsfunktion zuspricht. Weiterhin versichert er noch einmal, dass die Festlegung der Höhe der benötigten Mittel für die Investitionen Sache der Fachausschüsse sei. Dies gelte jedoch nicht für die Ablösung der Kassenkredite, da dies – laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses – in die Zuständigkeit des Kämmerers falle. Ferner appelliert er an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf die bisher praktizierte Vorgehensweise zu vertrauen. In der Vergangenheit habe er die Politik immer vorab informiert, so Kämmerer Lange weiter. Dass dies auch weiterhin so gehandhabt werden soll, habe er zum Ausdruck bringen wollen, indem er in der Vorlage folgende Formulierung gewählt habe: „Über die Verwendung wird die Politik im Einzelfall informiert und kann somit rechzeitig die notwendigen Entscheidungen treffen.“ Abschließend stellt Kämmerer Lange fest, dass die Verwaltung bezüglich der verbleibenden 3,5 Mio. Euro die Alternative c) der Vorlage favorisiere, um auf diese Weise die ansonsten sofort eintretenden negativen Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage zu vermeiden. Im Folgenden bekräftigt BM Schemmel, dass mit dem heutigen Beschluss die finanziellen Voraussetzungen für die Erweiterung der Gesamtschule geschaffen werden sollen. Über die Höhe der Kosten und die Form der Erweiterung werde sodann im Fachausschuss beraten und beschlossen. Dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wolle man hier heute auf keinen Fall vorgreifen, so BM Schemmel weiter. Im Übrigen sei es eine langjährige Tradition, dass es auch bei bereits bereitgestellten Mitteln immer noch Einzelentscheidungen im Fachausschuss gebe. Im Laufe der weiteren Diskussion erklärt AM Kahler, dass die Politik generell über die Verwendung der 9 Mio. Euro entscheiden möchte, nicht nur über die verbleibenden 3,5 Mio. Euro. Kämmerer Lange erläutert sodann, dass er die drei Alternativen in der Vorlage lediglich zu Informationszwecken aufgeführt habe. Im Übrigen benötige er diese Angaben für die Eröffnungsbilanz. Aus diesem Grund schlägt er vor, den Beschlussvorschlag um folgenden Buchstaben c) zu erweitern: c) Die verbleibenden liquiden Mittel werden zinsbringend angelegt. BM Schemmel stellt sodann fest, dass bezüglich der generellen Rückführung offensichtlich Konsens bestehe, lediglich über die Verwendung der Mittel gebe es offenbar noch Missverständnisse. Seitens der Verwaltung könne er jedoch zusagen, dass der Entscheidung des Fachausschusses mit dem heutigen Beschluss nicht vorgegriffen werden solle. AM Fiedler erklärt sodann nochmals für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Ausgliederung der 9 Mio. Euro sei, die Verwendung der Mittel und insbesondere deren Höhe solle jedoch nicht bereits heute festgelegt werden. BM Schemmel bestätigt daraufhin nochmals, dass Rat und Ausschüsse über die weitere Verwendung der Mittel zu beschließen haben. Auch lege man sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf eine Investitionssumme in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Erweiterung der Gesamtschule fest. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich AM Hachmeister sodann nochmals generell für die Erweiterung der Gesamtschule aus. Gleichwohl sei das bisher vorgelegte Konzept noch nicht komplett ausgereift. Aus diesem Grund fordere er bezüglich der weiteren Planung einen Wettbewerb oder aber eine große Ausschreibung, wobei er dem Wettbewerb den Vorzug gebe, da dieser ideenreicher sei. Weiterhin führt AM Hachmeister aus, dass es sich seiner Auffassung nach bei der Vorlage lediglich um eine Orientierung handele. Die Grundsatzbeschlüsse müssten zweifelsohne noch in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen. AM Puchert-Blöbaum äußert sich für die SPD-Fraktion dahingehend, dass es sich bei den in der Vorlage genannten Summen doch nur um Schätzungen handele und schlägt deshalb vor, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu erweitern: c) Die Mittel werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung eingesetzt, wobei es festzustellen gilt, dass es sich bei den veranschlagten Summen lediglich um Schätzungen handelt. d) Die konkreten Maßnahmen werden dann in den Fachausschüssen beschlossen. AM Fiedler regt im Folgenden an, sich bei der Beschlussfassung nicht auf bestimmte Summen festzulegen. Diese könnten sodann im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 diskutiert werden, da man die Höhe der benötigten Mittel zu diesem Zeitpunkt sicherlich zudem besser einschätzen könne. Kämmerer Lange stellt daraufhin fest, dass zumindest der Betrag, der zur Ablösung vorhandener Kassenkredite verwendet werden soll, feststehe. AM Fiedler empfiehlt sodann, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: Den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt, über die Höhe der Investitionen entscheiden die Ausschüsse jedoch im Einzelfall. Auf der Grundlage dieser Ergänzung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: Beschluss: a) Der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 wird zugestimmt. b) Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2008 wird der Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem Abwasserwerk in Höhe von 9 Mio. Euro die Zustimmung erteilt. Über die Höhe der einzelnen Investitionen entscheiden die zuständigen Fachausschüsse bzw. der Rat im Einzelfall. Die verbleibenden liquiden Mittel werden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung einerseits für die Ablösung vorhandener Kassenkredite bzw. zur Zwischenfinanzierung der Landes- und Beitragsmittel für die Durchführung der Ortskernsanierung verwendet sowie andererseits zinsbringend angelegt, um im Falle nicht vorhersehbarer negativer Hauhaltsentwicklungen (Einnahmeausfälle / Ausgabenmehrbedarf) rechtzeitig und vorrangig einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gegensteuern zu können. Beratungsergebnis: - einstimmig -