Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 24.05.2007:
3.
Einführung eines NKF-Haushaltes in der Gemeinde Leopoldshöhe
3.1 Ausgliederung des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein
Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung sowie Rückführung von Teilen
des Eigenkapitals des Abwasserwerkes
Eingangs erläutert BM Schemmel anhand der Vorlage die geplante Ausgliederung des Kommunalen
Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung sowie die Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem Abwasserwerk.
AM Fiedler erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass die Sanierung des Haushalts absoluten Vorrang
habe. Aus diesem Grunde könne seine Fraktion den verwaltungsseitig geplanten Maßnahmen
grundsätzlich durchaus zustimmen, die vorgeschlagene Verwendung der Mittel werde jedoch nicht
unterstützt. Infolgedessen beantragt AM Fiedler abschließend, den Beschlussvorschlag der Verwaltung
wie folgt zu erweitern:
Über die Verwendung der Mittel hat der Rat im Einzelfall zu entscheiden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt AM Hachmeister fest, dass seine Fraktion den
verwaltungsseitig vorgestellten Beschlussvorschlag unterstützen werde. Bezüglich der Ausgliederung
des Kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein Sondervermögen als
eigenbetriebsähnliche Einrichtung fordert er jedoch eine Festschreibung ökologischer Belange, wie
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
AM Puchert-Blöbaum spricht sich für die SPD-Fraktion für die geplanten Maßnahmen aus. Auch die
Verwendung der Mittel sei seiner Auffassung nach nachvollziehbar. Abschließend schlägt er jedoch vor,
ferner über die Verwendung der verbleibenden 3,5 Mio. Euro zu beschließen. Aus diesem Grund
beantragt er, den Beschlussvorschlag – unter Berücksichtigung der Alternative c (zinsbringende
Anlegung der verbleibenden liquiden Mittel zu Konsolidierungszwecken) – entsprechend zu erweitern.
Im Laufe der sich nun anschließenden Diskussion stellt AM Gräfe fest, dass er bezüglich der
Verwendung der Mittel die entsprechenden Beschlüsse aus den Fachausschüssen vermisse. Durch
den angestrebten Beschluss würden bereits heute Gelder zur Verfügung gestellt, über deren
Verwendung noch gar nicht beschlossen worden sei.
Kämmerer Lange erklärt sodann, dass es sich bei den 9 Mio. Euro um liquide Mittel handele, die dem
Kernhaushalt nach der Rückführung zur Verfügung stehen. Bezüglich der Höhe der Kosten für die
Erweiterung der Gesamtschule werde es selbstverständlich eine Beratung und Beschlussfassung im
zuständigen Fachausschuss geben. Im Folgenden erläutert Kämmerer Lange das Zusammenspiel
zwischen dem Kernhaushalt und dem Gebäudemanagement, wobei er dem Kernhaushalt eine
Steuerungsfunktion zuspricht. Weiterhin versichert er noch einmal, dass die Festlegung der Höhe der
benötigten Mittel für die Investitionen Sache der Fachausschüsse sei. Dies gelte jedoch nicht für die
Ablösung der Kassenkredite, da dies – laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses – in die
Zuständigkeit des Kämmerers falle. Ferner appelliert er an die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses auf die bisher praktizierte Vorgehensweise zu vertrauen. In der Vergangenheit
habe er die Politik immer vorab informiert, so Kämmerer Lange weiter. Dass dies auch weiterhin so
gehandhabt werden soll, habe er zum Ausdruck bringen wollen, indem er in der Vorlage folgende
Formulierung gewählt habe: „Über die Verwendung wird die Politik im Einzelfall informiert und kann
somit rechzeitig die notwendigen Entscheidungen treffen.“ Abschließend stellt Kämmerer Lange fest,
dass die Verwaltung bezüglich der verbleibenden 3,5 Mio. Euro die Alternative c) der Vorlage
favorisiere, um auf diese Weise die ansonsten sofort eintretenden negativen Auswirkungen auf die
Ausgleichsrücklage zu vermeiden.
Im Folgenden bekräftigt BM Schemmel, dass mit dem heutigen Beschluss die finanziellen
Voraussetzungen für die Erweiterung der Gesamtschule geschaffen werden sollen. Über die Höhe der
Kosten und die Form der Erweiterung werde sodann im Fachausschuss beraten und beschlossen. Dem
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wolle man hier heute auf keinen Fall vorgreifen, so BM
Schemmel weiter. Im Übrigen sei es eine langjährige Tradition, dass es auch bei bereits bereitgestellten
Mitteln immer noch Einzelentscheidungen im Fachausschuss gebe.
Im Laufe der weiteren Diskussion erklärt AM Kahler, dass die Politik generell über die Verwendung der
9 Mio. Euro entscheiden möchte, nicht nur über die verbleibenden 3,5 Mio. Euro. Kämmerer Lange
erläutert sodann, dass er die drei Alternativen in der Vorlage lediglich zu Informationszwecken
aufgeführt habe. Im Übrigen benötige er diese Angaben für die Eröffnungsbilanz. Aus diesem Grund
schlägt er vor, den Beschlussvorschlag um folgenden Buchstaben c) zu erweitern:
c) Die verbleibenden liquiden Mittel werden zinsbringend angelegt.
BM Schemmel stellt sodann fest, dass bezüglich der generellen Rückführung offensichtlich Konsens
bestehe, lediglich über die Verwendung der Mittel gebe es offenbar noch Missverständnisse. Seitens
der Verwaltung könne er jedoch zusagen, dass der Entscheidung des Fachausschusses mit dem
heutigen Beschluss nicht vorgegriffen werden solle.
AM Fiedler erklärt sodann nochmals für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion grundsätzlich für die
Ausgliederung der 9 Mio. Euro sei, die Verwendung der Mittel und insbesondere deren Höhe solle
jedoch nicht bereits heute festgelegt werden.
BM Schemmel bestätigt daraufhin nochmals, dass Rat und Ausschüsse über die weitere Verwendung
der Mittel zu beschließen haben. Auch lege man sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf eine
Investitionssumme in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Erweiterung der Gesamtschule fest.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich AM Hachmeister sodann nochmals generell
für die Erweiterung der Gesamtschule aus. Gleichwohl sei das bisher vorgelegte Konzept noch nicht
komplett ausgereift. Aus diesem Grund fordere er bezüglich der weiteren Planung einen Wettbewerb
oder aber eine große Ausschreibung, wobei er dem Wettbewerb den Vorzug gebe, da dieser
ideenreicher sei. Weiterhin führt AM Hachmeister aus, dass es sich seiner Auffassung nach bei der
Vorlage lediglich um eine Orientierung handele. Die Grundsatzbeschlüsse müssten zweifelsohne noch
in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen.
AM Puchert-Blöbaum äußert sich für die SPD-Fraktion dahingehend, dass es sich bei den in der
Vorlage genannten Summen doch nur um Schätzungen handele und schlägt deshalb vor, den
Beschlussvorschlag folgendermaßen zu erweitern:
c) Die Mittel werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung eingesetzt, wobei es festzustellen
gilt, dass es sich bei den veranschlagten Summen lediglich um Schätzungen handelt.
d) Die konkreten Maßnahmen werden dann in den Fachausschüssen beschlossen.
AM Fiedler regt im Folgenden an, sich bei der Beschlussfassung nicht auf bestimmte Summen
festzulegen. Diese könnten sodann im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 diskutiert
werden, da man die Höhe der benötigten Mittel zu diesem Zeitpunkt sicherlich zudem besser
einschätzen könne.
Kämmerer Lange stellt daraufhin fest, dass zumindest der Betrag, der zur Ablösung vorhandener
Kassenkredite verwendet werden soll, feststehe.
AM Fiedler empfiehlt sodann, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
Den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt, über die Höhe der Investitionen
entscheiden die Ausschüsse jedoch im Einzelfall.
Auf der Grundlage dieser Ergänzung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat
folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
a) Der Ausgliederung des kommunalen Gebäudemanagements aus dem Kernhaushalt in ein
Sondervermögen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008 wird zugestimmt.
b) Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2008 wird der Rückführung von Teilen des Eigenkapitals aus dem
Abwasserwerk in Höhe von 9 Mio. Euro die Zustimmung erteilt. Über die Höhe der einzelnen
Investitionen entscheiden die zuständigen Fachausschüsse bzw. der Rat im Einzelfall. Die
verbleibenden liquiden Mittel werden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung einerseits für
die Ablösung vorhandener Kassenkredite bzw. zur Zwischenfinanzierung der Landes- und
Beitragsmittel für die Durchführung der Ortskernsanierung verwendet sowie andererseits
zinsbringend angelegt, um im Falle nicht vorhersehbarer negativer Hauhaltsentwicklungen
(Einnahmeausfälle / Ausgabenmehrbedarf) rechtzeitig und vorrangig einer Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage gegensteuern zu können.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -