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Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Fünfte Änderungsverordnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
hier: Fünfte Änderungsverordnung)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 23.05.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 14. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Fünfte Änderungsverordnung Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, § 16 Abs. 1 Ziffer 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg, wie folgt zu ändern: „Der Betrieb von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen (Musik-instrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), ist im Bereich von Außengastronomien nur bis 22.00 Uhr erlaubt.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)