Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise)

öffnen download melden Dateigröße: 9,5 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 06.12.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr TOP Betreff 5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Pütz, Flur 5, Nr. 345, Teilgebiet im Eckbereich Am Rosenstock und Pützer Straße. Planungsziel ist die Erweiterung bzw. zusätzliche Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der Straße Am Rosenstock/Pützer Straße. Pro Hausgrundstück soll nur eine Wohneinheit zugelassen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen übernommen werden. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, dass sämtliche durch das Verfahren anfallenden Kosten im Rahmen des Abschlusses eines Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)