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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft- Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 06.12.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr TOP Betreff 7. Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und ErftEmpfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg vom 25.09.2001 aufzuheben. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erneut unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zum Verfahren durchzuführen. Zu c) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 127/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen. Abstimmungsergebnis: