Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
149/2006
16.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2006 - TOP 4.5 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG
2007 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll
trotz sinkender Gebühreneinnahmen aufgrund der Verringerung des Frischwasserverbrauchs um rd. 9.000 cbm weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben
werden.
Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,03 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,08 €/cbm
auf 5,03 €/cbm zu reduzieren.
Vorlagen-Nr. 149/2006
Seite 2
Diese Reduzierung ist nur möglich durch eine Erhöhung der Rücklagenentnahme von
50.000,-- € auf 100.000,-- €.
In die Kalkulation 2007 fließt wiederum ein hoher Überschuss aus Vorjahren (108.287,20 €)
ein. Der Überschuss 2005, der in die Kalkulation 2008 einfließt, betrug nur 18.773,83 €, so
dass in 2008 ein erheblich höherer Betrag aus der Rücklage entnommen werden muss, um
die Gebühr von 5,00 €/cbm weiterhin zu halten.
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung
(Anlage 3) sind beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 4.5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 149/2006
Seite 3
Vorlagen-Nr. 149/2006
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
149/2006
07.11.2006
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung
vorgelegte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer
Landeszuweisung nach dem GFG 2007 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll
trotz sinkender Gebühreneinnahmen aufgrund der Verringerung des Frischwasserverbrauchs um rd. 9.000 cbm weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben
werden.
Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,03 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,08 €/cbm
auf 5,03 €/cbm zu reduzieren.
Vorlagen-Nr. 149/2006
Seite 5
Diese Reduzierung ist nur möglich durch eine Erhöhung der Rücklagenentnahme von
50.000,-- € auf 100.000,-- €.
In die Kalkulation 2007 fließt wiederum ein hoher Überschuss aus Vorjahren (108.287,20 €)
ein. Der Überschuss 2005, der in die Kalkulation 2008 einfließt, betrug nur 18.773,83 €, so
dass in 2008 ein erheblich höherer Betrag aus der Rücklage entnommen werden muss, um
die Gebühr von 5,00 €/cbm weiterhin zu halten.
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung
(Anlage 3) sind beigefügt.