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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
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- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 149/2006 16.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ - 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2006 - TOP 4.5 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2007 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll trotz sinkender Gebühreneinnahmen aufgrund der Verringerung des Frischwasserverbrauchs um rd. 9.000 cbm weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden. Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,03 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,08 €/cbm auf 5,03 €/cbm zu reduzieren. Vorlagen-Nr. 149/2006 Seite 2 Diese Reduzierung ist nur möglich durch eine Erhöhung der Rücklagenentnahme von 50.000,-- € auf 100.000,-- €. In die Kalkulation 2007 fließt wiederum ein hoher Überschuss aus Vorjahren (108.287,20 €) ein. Der Überschuss 2005, der in die Kalkulation 2008 einfließt, betrug nur 18.773,83 €, so dass in 2008 ein erheblich höherer Betrag aus der Rücklage entnommen werden muss, um die Gebühr von 5,00 €/cbm weiterhin zu halten. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung (Anlage 3) sind beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.11.2006 TOP 4.5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 149/2006 Seite 3 Vorlagen-Nr. 149/2006 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 149/2006 07.11.2006 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ - 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2007 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2007 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2007 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ soll trotz sinkender Gebühreneinnahmen aufgrund der Verringerung des Frischwasserverbrauchs um rd. 9.000 cbm weiterhin vom Bürger eine Gebühr von 5,00 €/cbm erhoben werden. Da die Landeszuwendung (Härteausgleich zu überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren) voraussichtlich auf 0,03 €/cbm sinkt, ist die satzungsmäßige Gebühr von 5,08 €/cbm auf 5,03 €/cbm zu reduzieren. Vorlagen-Nr. 149/2006 Seite 5 Diese Reduzierung ist nur möglich durch eine Erhöhung der Rücklagenentnahme von 50.000,-- € auf 100.000,-- €. In die Kalkulation 2007 fließt wiederum ein hoher Überschuss aus Vorjahren (108.287,20 €) ein. Der Überschuss 2005, der in die Kalkulation 2008 einfließt, betrug nur 18.773,83 €, so dass in 2008 ein erheblich höherer Betrag aus der Rücklage entnommen werden muss, um die Gebühr von 5,00 €/cbm weiterhin zu halten. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage 2) sowie ein Entwurf der Änderungssatzung (Anlage 3) sind beigefügt.