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Beschlusstext (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004
Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 06.12.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr TOP Betreff 8. Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2004 für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg aufzuheben und das Verfahren entsprechend einzustellen. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße von BedburgRath nach Bedburg an das Auffahrtsohr der L 361n gem. § 37 ff. StrwG NRW zu stellen und das Verfahren in dieser Form weiter abzuwickeln, da eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches nicht zu erwarten ist. Die bislang zum Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen während des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollen der Bezirksregierung im Rahmen der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens unabhängig von den in diesem Verfahren künftig festgesetzten Fristen zur Offenlage zugeleitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)