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Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 06.12.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr TOP Betreff 12. Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2, bestehend aus einem Stahlgittermast, h=30,35 m und einem 7 m³ Container auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 27, Flurstück 94 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 3 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Rath zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 1 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)