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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,2 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebietes-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 28. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 15.06.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 3. Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung - Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg, Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebieteshier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Herr Druch regt seitens der SPD-Fraktion an, im Teilbereich 1 des Planentwurfes die Höhen weiter zu definieren, um Klarheit zu erhalten. Herr Klütsch erklärt seitens der Verwaltung, dass man im weiteren Planverfahren durch Festsetzung von Traufhöhen entsprechend reagieren wird und der Anregung Rechnung trägt. Beschluss: • • • Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 28.04.1998 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches für die im beigefügten Planentwurf näher bezeichneten Bereiche zu fassen. Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung, wobei bestimmt wird, dass das 3. Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, Die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur inneren Erschließung der Gewerbegrundstücke und Die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3). Die Planungsziele sind im Detail aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich. Abstimmungsergebnis: