Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 28. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 15.06.2004.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
18:50 Uhr
TOP
Betreff
3.
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. Änderung
- Teilflächen im ehem. RLB-Gelände / Eichendorfstraße Ecke Leitweg,
Wendehammer im Bereich Ecke Adolf-Silverbergstraße und Leitweg sowie
Herstellung einer zusätzlichen Erschließungsstraße innerhalb des Plangebieteshier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses
Herr Druch regt seitens der SPD-Fraktion an, im Teilbereich 1 des Planentwurfes die
Höhen weiter zu definieren, um Klarheit zu erhalten.
Herr Klütsch erklärt seitens der Verwaltung, dass man im weiteren Planverfahren durch
Festsetzung von Traufhöhen entsprechend reagieren wird und der Anregung Rechnung
trägt.
Beschluss:
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Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom
28.04.1998 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4
sowie § 13 des Baugesetzbuches für die im beigefügten Planentwurf näher
bezeichneten Bereiche zu fassen.
Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist
Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen im Teilbereich 1 sowie die
Änderung der Geschossigkeit von zwei- in dreigeschossige Bebauung, wobei bestimmt
wird, dass das 3. Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
Die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche (Stichstraße) im Teilbereich 2 zur inneren
Erschließung der Gewerbegrundstücke und
Die geringfügige Verschiebung der Planstraße Nr. 5 (Teilbereich 3).
Die Planungsziele sind im Detail aus dem beigefügten Planentwurf ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: